Spanien: Eine Bergung kann sehr teuer werden
Rettungseinsätze aus Seenot, auch mit Abbergung von Erkrankten, werden in Deutschland den Betroffenen üblicherweise nicht in Rechnung gestellt. Das kann im Ausland durchaus anders sein, wie ein Fall aus Spanien zeigt, wo der Eigner eine Zahlungsaufforderung über circa 8.000 EUR erhielt.
Was war passiert: Ein Deutscher, seit 20 Jahren in Denia am spanischen Festland tätig und ansässig, legt Anfang September mit seiner Segelyacht und Familie an Bord von Denia am spanischen Festland bei wenig Wind zu den Balearen-Inseln ab. Drei Stunden später fällt die Maschine aus. Nach vergeblichen Reparaturbemühungen erleidet die Frau des Skippers einen Schlaganfall. Der Skipper, von Beruf Arzt, setzt einen Notruf ab.
Es folgt eine Abbergung per Hubschrauber, anschließend wird das Schiff mit dem Skipper und der Tochter an Bord in den Hafen von Denia zurück geschleppt. Sehr schnell und professionell durchgeführt, urteilt der Skipper später. Dann aber folgt eine böse Überraschung: Die staatliche spanische Seenotrettung Salvamento Maritimo verschickt eine Zahlungsaufforderung über circa 8.000 EUR. Für die fast zwei Stunden dauernde Rettungsmaßnahme per Helikopter. Das Abschleppen wird von der Bootsversicherung übernommen.
Dass diese Rechnung in Spanien rechtens ist, erklärt auf Nachfrage ein Fachanwalt für Nautik in Palma de Mallorca, León von Ondarza Fuster: „Da es sich um eine medizinisch indizierte Evakuierung handelt, wird diese als Transport angesehen, der wie ein Krankwageneinsatz durch die Versicherung des Bootes /Besatzungsmitgliedes abgedeckt sein sollte. Die angewendete Gebühr wurde im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Es fallen keinen Kosten an, wenn die Besatzung aufgrund einer Gefahr für die Sicherheit (Untergang, Strandung, Feuer …) gerettet werden muss.“
Wer ohne ein solches Kostenrisiko, wie es in Spanien für Privateigner möglich ist, mit dem Boot unterwegs sein möchte, sollte zu dem Thema mit seiner Krankenversicherung sprechen. Eine Alternative ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung als Ergänzung zur Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung. Aber auch hier muss vorab geklärt werden, dass gesundheitliche Probleme wie ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt einen versicherten Seenotfall darstellen.
Beim großen Versicherer Pantaenius werden „die notwendigen Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Unternehmen, wenn die versicherte Person einen Seenotfall oder Unfall erlitten hat“ in der Yacht-Insassenunfall-Versicherung bis EUR 50.000 ersetzt. Bei z. B. einem Schlaganfall oder Herzinfarkt droht unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben eines Besatzungsmitglieds und somit ist von einem Seenotfall auszugehen. Die Insassenunfall-Versicherung leistet allerdings nur subsidiär, denn es dürfte in den allermeisten Fällen eine Krankenversicherung vorliegen, die eintrittspflichtig ist.
Autor: Martin Muth