Wieder mehr Platz für Seglerinnen und Segler in der Flensburger Förde
Inmitten der Flensburger Förde befindet sich die Halbinsel Holnis, ein Naturschutzgebiet, das auch für Wassersportlerinnen und -sportler Einschränkungen bereithält. Für die Sommermonate wird nun, wie schon zuvor, ein wichtiger Teil des Naturschutzgebietes für Fahrzeuge unter Segeln freigegeben, um die Navigation zu erleichtern.
Wieder segeln im NSG “Halbinsel Holnis”
Ein Teil des Naturschutzgebietes „Halbinsel Holnis“ wird für Fahrzeuge unter Segeln wieder freigegeben. Wie die WSA Ostsee mitteilt, gilt die Regelung während der Segelsaison vom 01. April bis 31. Oktober im Bereich zwischen den nachfolgenden Koordinaten, zunächst in diesem und im nächsten Jahr:

Bild dient nur der Veranschaulichung Quelle: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
54° 52,964‘ N, 009° 35,377‘ E
54° 52,882‘ N, 009° 36,003‘ E
54° 52,638‘ N, 009° 35,124‘ E
Zur Originalmeldung↗
In der Begründung heißt es, dass die Einhaltung des Befahrensverbotes für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln zu einer nicht beabsichtigten Härte führt. Aufgrund des geographisch beengten Bereiches nordwestlich des Nehrungshakens der Halbinsel Holnis verringert sich durch das Befahrensverbot der zum Manövrieren, insbesondere beim Aufkreuzen und Ausweichen, zur Verfügung stehende Raum zusätzlich. Die Befreiung dient daher auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, einen ausreichenden Abstand von Vogelansammlungen zu halten, um Störungen zu vermeiden.
Autorin: Marlis Bruse