Fahrt durch den NOK ab sofort online bezahlbar
Seit dem 15. März 2023 ist es im Rahmen eines Pilotprojektes möglich, die Fahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal im Voraus online zu bezahlen.
Dabei kann eine Durchgangsfahrt durch zwei Schleusen und die gesamte Kanallänge angemeldet werden, oder eine sog. Teilstrecke mit nur einer Schleusung, bei der die Fahrt spätestens an der Binnenseite der anderen Schleuse endet bzw. dort beginnt. Beide Möglichkeiten können westgehend oder ostgehend ausgewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie im WSV-Webshop.
Darüber hinaus gibt es selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, direkt vor Ort in Kiel-Holtenau an den Kassenautomaten zu zahlen.
NOK wieder gebührenpflichtig
Seit Jahresbeginn 2022 ist das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) wieder gebührenpflichtig.
Es stehen weiterhin nur die großen Schleusenkammern zur Verfügung. Innerhalb dieser ist das Aufsteigen an den Schleusenmauern aber nur im Notfall und zu Rettungszwecken erlaubt. Deshalb hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung folgende Bezahlstellen↗ eingerichtet:
In Kiel: beim Hafenaufseher am Tiessenkai in Kiel Holtenau sowie an zwei Kassenautomaten
1. auf der Fördeseite an der Sportbootliegestelle westlich des Tiessenkais
2. im NOK vor der Kieler Schleuse auf der Kanal-Nordseite (an der Schwimmsteganlage)
An der Gieselau Schleuse: beim Schleusenmeister
In Brunsbüttel: an der NOK-Sportbootliegestelle (nur beim Kontrolleur wenn vor Ort)
Die Höhe der Gebühren↗ beginnt bei € 12,00 und ist im Internet einzusehen.
Wer für 2020 eine Jahreskarte hatte, für die er keine Erstattung beantragt hatte, kann aber bis Ende Mai noch mit diesem Ticket den NOK befahren.
Weitere Informationen zur Einfahrt und zum Verhalten in den Schleusen findet man in der Informationsbroschüre “Merkblatt für Sportbootfahrer“↗ des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Kiel-Holtenau.
Autorin: Marlis Bruse
Nord-Ostsee-Kanal: Frachter rammt Schleusentor
Aktualisierung 15. März, 1400 Uhr:
Wir erhalten soeben die Mitteilung von der Wasserstraßen- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes, dass ab heute Mittag die große Nordkammer in Kiel-Holtenau der Schifffahrt wieder zur Verfügung steht. Offenbar waren die durch die “Wilson Goole” verursachten Schäden nicht so groß, dass ein Weiterbetrieb nicht möglich ist.
Am vergangenen Samstagabend ist das rund 90 Meter lange Frachtschiff “Wilson Goole” von der Ostsee kommend in die große Nordkammer der Schleuse Kiel-Holtenau eingelaufen und gegen das geschlossene, kanalseitige Schleusentor gefahren. Durch die Havarie wurde das Schleusentor erheblich beschädigt. Noch ist nicht klar, wie es zu dem Unfall kam. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks soll es einen Maschinenausfall gegeben haben. Der Frachter wurde noch in der Nacht von zwei Schleppern zur nahegelegenen Lindenau Werft gebracht. Es gab keine Verletzten. Die Schleusenkammer musste aber außer Betrieb genommen werden. Wie lange die Schifffahrt darauf verzichten muss, steht frühestens Montag fest, wenn Taucher das Tor inspiziert haben.

Die “Wilson Goole” ist mit dem kanalseitigen Schiebetor der Nordkammer der großen Schleuse Kiel-Holtenau kollidiert. Quelle: WSA Kiel-Holtenau
Die Schifffahrt läuft jetzt ausschließlich durch die große Südkammer der Schleuse Kiel-Holtenau weiter und das bedeutet lange Wartezeiten für alle Schiffe. Es kommt erschwerend hinzu, dass die Reparatur der Nordschleuse einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Denn als im vergangenen Jahr bereits der Frachter “Else” gegen ein Tor stieß, wurde das letzte verfügbare Ersatz-Tor eingebaut. Die Reparaturarbeiten sämtlicher Ersatztore sind noch nicht abgeschlossen. Auch die kleinen Schleusen stehen wegen baulicher Mängel seit 2014 nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Baubeginn des Ersatzneubaus wird laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nicht vor 2023 gerechnet.
Autor: Marlis Bruse
Nord-Ostsee-Kanal – auch 2021 gebührenfrei

Quelle: www.gdws.wsv.bund.de
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) informiert, dass die NOK-Befahrungs- abgabenverordnung (NOKBefAbgV) ausgesetzt ist. Dadurch soll die Schifffahrt finanziell entlastet werden. Das bedeutet, Sportboote können den Nord-Ostsee-Kanal auch in diesem Jahr gebührenfrei befahren. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.2021.
Auch wenn derzeit keine Gebühren erhoben werden, ist das Merkblatt für Sportboote↗ unbedingt empfehlenswert. Die GWDS informiert darin nicht nur über die Verfahren bei der Sportbootabgabe, sie gibt vor allem auch wertvolle Tipps für die Einfahrt und das Verhalten in der Schleuse, insbesondere weil in Kiel nur die große Schleuse zur Verfügung steht und eine Begegnung mit den “dicken Pötten” nicht unwahrscheinlich ist. Außerdem enthält sie wichtige Funkkanäle und Telefonnummern zu den Schleusenmeistern in Kiel und Brunsbüttel.
Quelle: https://www.gdws.wsv.bund.de
Autorin: Marlis Bruse
Deutschland: Nord-Ostsee-Kanal kostenlos befahren
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist die meist befahrene künstliche Seeschifffahrts-straße der Welt. Hier fahren mehr Schiffe als auf dem Panama- und Suezkanal zusammen und zudem viele Sportboote. Bis zum Jahresende entfallen hier die Gebühren, sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt.
Für den NOK wurde eine Aussetzung der Befahrungsabgaben vom 23.07. bis zum 31.12.2020 festgelegt. Darüber informiert der Internetauftritt der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt, kurz GDWS. Hier der Link zur Veröffentlichung der Verkündung im Bundesanzeiger:
https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/schifffahrt/01_seeschifffahrt/nord-ostsee-kanal/Downloads/Verordnung_Befahrungsabgaben_NOK.pdf?__blob=
Über die ab Ende des Jahres wieder geltenden Abgaben für Sportboote und die mögliche anteilige Rückerstattung einer Jahrespauschale informiert diese Webseite der GDWS:
Auf dieser Webseite findet sich zudem ein Link zu den Flyern und Broschüren der Behörde rund um den NOK, die sich herunterladen lassen. Der Flyer „Befahrensabgaben …“ kann dort auch kostenlos in gedruckter Form bestellt werden.
Brunsbüttel: Kleine Schleuse gesperrt
Am vergangenen Sonntagabend, 17. Mai 20, rammte ein unter niederländischer Flagge fahrender Frachter, während des Einlaufens in die Schleusenkammer, mit dem Bug das Binnentor der Schleuse. Dadurch entstanden am Bug des Schiffes und am Schleusentor erhebliche Sachschäden in noch unbekannter Höhe. Zu Umwelt- oder Personenschäden kam es nicht. Die betroffene Schleusenkammer ist vorerst außer Betrieb.