Kein Charter-Rücktritt bei Corona-Reisewarnung
Weil nach einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) eine Corona-Quarantäne am Ende des Urlaubs vorgeschrieben war, trat ein Charterkunde die Reise nicht an und forderte den Vermieter zur Rückzahlung auf. Das Landgericht München hält das aus mehreren Gründen für nicht gerechtfertigt.
Es ging um viel Geld: 16.340 Euro für eine Woche Bootfahren rund um die Balearen-Inseln Ende August letzten Jahres. Am 15.08.2020 sprach das AA sowohl für Festland-Spanien als auch für die Balearen eine Reisewarnung aus, weil die Corona-Ansteckungszahlen dort hoch waren. Umgehend stornierte der spätere Kläger das schon im Februar gebuchte Schiff und forderte das Geld zurück, was ihm verwehrt wurde.
In seiner Klageschrift begründete er seine Forderung damit, dass eine Überlassung der Mietsache an ihn nicht möglich gewesen sei, da er zum vereinbarten Übergabe- und Überlassungstermin aufgrund der Corona-Pandemie nicht anwesend sein konnte. Eine Reise sei ihm wegen anschließender zwangsläufiger Quarantäne nicht möglich gewesen. Eine Verlegung der Buchung sei keine Option, da er sich entschlossen habe, ein eigenes Schiff zu kaufen.
Das Landgericht München entschied, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen nicht besteht, da dem Kläger weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zustand. Insbesondere habe der Kläger nicht beweisen können, dass die streitgegenständliche Yacht zu Beginn des Chartervertrages nicht zur Nutzung bereitgestanden habe. Die Entscheidung, wegen einer Reisewarnung nicht anzureisen, läge ausschließlich beim Kläger.
Landgericht München I, Urteil vom 07.05.2021, – 15 O 13263/20 –
Autor: Martin Muth
Spanien: Balearen – Sunsail gibt Charterbasis in Palma auf
Das Thema ist nicht neu, die jüngste Entscheidung des Marktführer Sunsail wirft aber ein Schlaglicht auf die extrem hohen Liegeplatzpreise auf den Balearen-Inseln und Mallorca. Charterunternehmen fällt es angesichts der immensen Kosten schwer, wirtschaftlich zu agieren.
Hinzu kam in diesem Jahr die Corona-Krise. Große Teile des Umsatzes gingen verloren durch Reisebeschränkungen und Lock-down. So entschied jetzt das Yachtcharterunternehmen Sunsail, das seit 2013 in Palma tätig ist, seine Basis in Palma zu schließen.
Sunsail hatte 30 Liegeplätze für seine Palma-Flotte und musste für jeden 1.300 Euro plus 21 Prozent IVA (MwSt.) pro Monat zahlen, das sind zusammen fast 50.000 Euro pro Monat.
Der Präsident des Yacht Charter Verbands der Balearen (APEAM), Jose Maria Jimenez, sagte, Sunsails Entscheidung sei „äußerst besorgniserregend“. Die Hafenbehörden sollten sich mit dem Problem befassen und endlich Maßnahmen ergreifen, um der nautischen Industrie im Allgemeinen zu helfen, indem sie mit die Liegeplatzgebühren reduzieren.
Kroatien: Führerscheinregel für große Yachten erleichtert
Die kroatische Regierung hat umgedacht und sich den Anregungen aus der Charterwelt angenommen. Seit kurzer Zeit können große Yachten bis 18 m Länge auch mit dem Sportbootführerschein (SBF) See bewegt werden. Zuvor waren ein SSS oder SHS gefordert.
Ein Sportseeschifferschein (SSS) oder der Sporthochseeschifferschein (SHS) waren verpflichtend so lange es die bisherige Gewichtsbegrenzung von 30 BRZ (Bruttoraumzahl, früher Bruttoregistertonne) gab. Die 30-BRZ-Grenze lag ungefähr bei Fahrtenkatamaranen von 45 Fuß Länge.
Diese wurde durch das zuständige Ministerium für Verkehr, Meer und Infrastruktur in Zagreb aufgehoben und durch die Längenbegrenzung von 18 m ersetzt. Die Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen (VDC), Mitglied im Deutschen Boots- und Schiffbauerverband (DBSV), hatte sich maßgeblich dafür eingesetzt, die 30-BRZ-Grenze durch die neue 18-m-Regel zu ersetzen.