Mecklenburg-Vorpommern macht dicht
Mecklenburg-Vorpommern geht in den “harten Lockdown”. Seit gestern gelten verschärfte Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Das betrifft auch Bootsbesitzer.
So ist die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern zurzeit nicht erlaubt. Bootsbesitzer, die sich bereits in Mecklenburg-Vorpommern befinden werden aufgerufen, das Land bis zum 24. April zu verlassen. Selbst Bürger, die ihren Wohnsitz hier haben, sind von den Maßnahmen betroffen. So sind Reisen in die Kreise Vorpommern-Greifswald und in die Mecklenburgische Seenplatte nur aus einem triftigen Grund erlaubt.
Die neue Corona-Landesverordnung gilt vorerst bis zum 11. Mai. Lockerungen macht Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von drei Faktoren abhängig: Dem Inzidenzwert, der Auslastung des Gesundheitssystems und der Impfquote. Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert stabil unter 100 liegt, können laut Schwesig die Schulen wieder geöffnet werden.
Autorin: Marlis Bruse
Mecklenburg-Vorpommern: Beherbergungsverbot aufgehoben
Das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgehoben. Touristische Reisen sind damit auch für Einwohner aus Risikogebieten möglich.
Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- erfolgt die einreise aus einem Landkreis der der vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist wird die Anreise verwehrt, wenn die Reisenden Coronasymptome aufweisen.
- Reisende aus Risikogebieten müssen eine verbindliche Übernachtungsbuchung vorweisen.
Für Bootseigner gilt, Sie dürfen anreisen sofern Sie bis einschließlich 31. August 2020 für mindestens 6 Monate einen Vertrag mit dem Betreiber der Marina geschlossen haben. Eine Begleitung durch die Kernfamilie ist zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus↗
aktuellen Verordnung des Landes MV↗
Deutschland: Neue Quarantäne-Regelung in MV
Seit 13.10.20 ist in Mecklenburg-Vorpommern eine geänderte Landesverordnung in Kraft. Darin heißt es, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Außerdem muss man sich bei der Gesundheitsbehörde melden, unabhängig davon, ob man Symptome hat oder nicht.
Als Risikogebiete gelten Regionen, in denen innerhalb der letzten 7 Tage die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Welche Regionen das sind, veröffentlicht das Institut auf seiner Internetseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html ↗
Das Gleiche gilt auch für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb Deutschlands nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben. Die aktuell als Risikogebiete eingestuften Gegenden sind hier veröffentlicht
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ ↗
Von dieser Regelung gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen
Außerdem können Anträge auf Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.Im Zweifel sollten Sie vor der Einreise mit der zuständigen Gemeindeverwaltung oder der örtlichen Polizei direkt Kontakt aufnehmen.
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Mecklenburg Vorpommern: Einreise für Bootseigner ab sofort möglich
Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass Dauerliegeplatzinhaber aus anderen Bundesländern ihren Liegeplatz und das Boot wieder nutzen können, wenn sie einen Vertrag über mindestens sechs Monate für 2020 vor dem 28.4.2020 abgeschlossen haben. Zur erlaubten Nutzung gehört der Transfer vom Winter- zum Sommerliegeplatz, sowie die Vorbereitung des Bootes auf das Einsetzen ins Wasser.
Sie dürfen sich dabei von Personen aus dem eigenen Haushalt begleiten lassen. Es wird empfohlen, die erforderlichen Nachweise und Dokumente mitzuführen.
Weitere Informationen↗ dazu von der Landesregierung
Neue Corona-Regeln ab 20.4.20
Bund und Länder haben vor einigen Tagen erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Nun setzen die Bundesländer die Maßnahmen um – mit eigenen zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten. Seit dem Wochenende gelten neue Landesverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Was bedeutet das für die Sportbootfahrer im Norden?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportboothäfen sind weiterhin geschlossen, ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Ausnahmen hiervon kann es nur für Berufssportler geben. Das WSA Lübeck hat dazu heute eine Bekanntmachung ↗ veröffentlicht.
Auch bleiben Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein weiterhin untersagt. Tagesausflüge im Land unter Beachtung der Kontakteinschränkung sind davon ausgenommen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Der Ministerpräsident appellierte: “Halten Sie weiterhin streng die Hygiene-bestimmungen ein. Wir bewegen uns nach wie vor auf dünnem Eis.”
Dagegen erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Segeltörns zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
In Hamburg gibt es bisher nur ein Positionspapier, in dem eine Lockerung der Regeln für Individualsportarten gefordert wird. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln. Vor Anfang Mai sind aber keine Lockerungen zu erwarten.
Auch in Niedersachsen bleiben weiterhin Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen.