Deutschland: Neue Einreiseregeln
Seit dem 1.8. gelten für die Einreise/Rückreise nach Deutschland neue Regeln.
Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als 12 Jahre, benötigt einen Corona-Test. Dies gilt auch für sogenannte Tagespendler, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet einreisen. Tagespendler, die aus einem sonstigen Land einreisen, das weder als Hochrisiko- noch als Virusvariantengebiet eingestuft ist, sind aber von der Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet) befreit.
Wann neben der Nachweispflicht zusätzlich eine Einreiseanmeldung↗ erforderlich ist, geht aus der unten stehenden Tabelle hervor.
Die Einstufung der Länder ist jeweils aktuell beim Robert Koch Institut↗ nachzulesen.
Autorin: Marlis Bruse
Italien: Fünf Tage Quarantäne verpflichtend
Italien, vor circa einem Jahr das Land mit dem schwersten Corona-Verlauf in Europa, empfängt Besucher aktuell mit einer verpflichtenden, fünftägigen Quarantäne. Dazu gibt es zahlreiche Restriktionen zur Mobilität im Land. Die gute Nachricht: In der Praxis wird weniger streng verfahren.
Offiziell gilt: In Italien angekommen, darf man sich kaum noch weiter bewegen. Dr. Roberto Perocchio, Präsident des Marina-Verbunds Assomarinas, weiß: „In einer roten Zone darf man die Gemeinde (und den Hafen), in der man sich befindet, nicht verlassen. Ausnahmen gibt es nur für Fahrten zur Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen. In orangenfarbenen Zonen darf die Grenze der Provinz nicht übersegelt werden.“ Am 11. April waren in Italien alle Provinzen rot oder orange eingefärbt, andere Farben gab es nicht auf der interaktiven Landkarte zum Infektionsgeschehen.
Zudem müssen sich Besucher Italiens auch mit einem negativen Test bei der Einreise zunächst für fünf Tage in Quarantäne begeben und an deren Ende einen weiteren negativen Test nachweisen. Das Auswärtige Amt informiert unter diesem Link ausführlich über die Regeln für Italien:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
Dort heißt es:
„Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt …. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich. Zur Einreise müssen sie sich über das Einreise-Online-Formular anmelden.
Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Tirol aufgehalten haben oder durch Tirol durchgefahren sind, beträgt die Quarantänepflicht 14 Tage.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.“
Die praktische Seite stellt sich glücklicherweise etwas einfacher dar. Zunächst ist der Besuch des Bootes auf jedem Fall ein ausreichender Grund zur Einreise, sagt der Präsident des Marina-Verbunds Assomarinas. Die meisten Bootseigner berichten auch nicht von strengen Kontrollen, was ein Eigner und Mitglied der Kreuzer-Abteilung ausdrücklich bestätigen konnte, nachdem er Mitte April beim Katamaran auf Sizilien angekommen war.
Während man innerhalb Italiens das Boot bestenfalls in den Grenzen einer Region bewegen kann, steht einem Törn nach Slowenien oder Kroatien nichts im Wege. Nach der Rückkehr nach Italien muss auf jeden Fall wieder die fünftägige Quarantäne bis zu einem erneuten Test eingeplant werden. Die Quarantäne kann beim Boot gemacht werden. Ab dem 20. April könnten die bestehenden Regeln für die Bürger Italiens und Besucher erleichtert werden.
Autor: Martin Muth