Dänemark: Kein Osterurlaub in diesem Jahr
Die dänische Regierung hat gestern die Einreiseregeln bis nach Ostern verlängert. Damit ist klar, der Osterurlaub fällt für viele Bootsbesitzer aus.
Im Einzelnen bedeutet das, wer nach Dänemark einreisen will, braucht einen wichtigen Grund, wie etwa Arbeitstätigkeit oder der Besuch eines nahen Verwandten. Außerdem einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und man muss sich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann verkürzt werden, wenn nach der Ankunft zwei negative Corona-Tests durchgeführt werden. Alle Gründe und weitere Informationen sind auf der Seite der dänischen Polizei↗ zusammengefasst (in englisch).
In einem Beitrag auf Twitter sagt Außenminister Jeppe Kofod, dass “das Risiko der Verbreitung von Mutationen alles außer Kontrolle bringen kann, wofür wir gekämpft haben. Die Infektionssituation in Europa und dem Rest der Welt ist immer noch sehr ernst. Daher ist es nicht an der Zeit, die strengen Beschränkungen für die Ein- und Ausreise Dänemarks zu lockern”.
An Land werden diese Regeln streng überwacht. Viele kleinere Grenzübergänge sind ganz geschlossen, damit für die verbleibenden ausreichend Personal zur Verfügung steht. Derzeit kann nicht eingeschätzt werden, inwieweit diese Kontrollen auch in Häfen und auf dem Wasser durchgeführt werden. Sicher ist aber, dass auch ein Einlaufen oder Ankern in dänischen Gewässern als Einreise gilt und den gleichen Regeln unterliegt.
Autor: Marlis Bruse
Brexit: Einreise Großbritannien
Seit Anfang des Jahres ist England nicht mehr Mitglied in der EU. Welche Auswirkungen hat das auf den Wassersport? Worauf müssen sich Sportbootfahrer einstellen? Was ist bei der Einreise zu beachten?
Die britische Regierung hat jetzt eine Übersicht zum Thema online↗ gestellt. Dort finden sich Informationen zum neuen Verfahren, vom Setzen der Flagge “Q” bis zur Voranmeldung für den Zoll sowie zur Aufenthaltsdauer und Ausreiseformalitäten für privat genutzte Sportboote.
Dänemark: Corona Einreisebestimmungen ab dem 24.10.2020
Mit Wirkung vom 24.10.2020 gilt Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, von den dänischen Behörden als epidemiologisch „nicht sicheres“ Land.
Die Einreise aus touristischen Gründen ist damit für Deutsche, außer für Schleswig-Holsteinern/innen nicht mehr gestattet.
Was bedeutet dies für Eigner die Ihr Boot in Dänemark liegen haben?
Die dänische Regierung gestattet die Einreise aus trifftigen Gründen nach Dänemark.
Unter anderem dürfen Besitzer von Ferienwohnungen, Dauercamper und Bootseigner mit Liegeplatz in Dänemark einreisen.
Die Dänische Polizei hat auf Ihrer Internetseite https://coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark/persons-resident-in-banned-countries↗
eine Liste mit trifftigen Gründen aufgelistet.
Hier heißt es:
“Property
You have your own summerhouse or boat or you are a permanent resident at a campsite in Denmark
You can enter Denmark if you are the owner of a summerhouse, an allotment shed or a boat or are a permanent resident at campsite, and you can bring your spouse, live-in partner, fiancé, sweetheart, parents, stepparents, grandparents, stepgrandparents, children, stepchildren, grandchildren, stepgrandchildren as well as other members of your household. You must enter Denmark together with the owner.”
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724↗
Italien: Corona-Schnelltest bei der Einreise
Durch eine neue Verordnung des italienischen Gesundheitsministeriums von Mitte August müssen alle Boote, die aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien nach Italien kommen, an die örtlichen Gesundheitsämter gemeldet werden, und alle Crewmitglieder zum Covid-19-Test.
„Für jede Gemeinde gibt es ein Gesundheitsamt (Azienda Sanitaria Locale), die Kontakte bekommt man am besten durch die Yachthäfen“, sagt Dr. Roberto Perocchio, Präsident des italienischen Marinaverbandes Assomarinas, auf Nachfrage der DSV-Kreuzer-Abteilung. „Diese Covid-19-Tests kosten nichts, man bezahlt nur in privaten Arztpraxen und Laboren.“
Schon nach 10 Minuten stehe das Ergebnis fest, die Technik der Gesundheitsämter sei schnell und unkompliziert geworden. Getestet würde auch am Wochenende. Auf Wunsch arrangieren manche Marinas diese Dienstleistung, besonders für große Yachten, wo eventuell an Bord getestet wird.
Wer den Test in Italien umgehen möchte, muss nach der Einreise einen negativen Covid-19-Test aus einem anderen Land vorweisen können, der zu dem Zeitpunkt nicht älter als 72 Stunden ist.
Auch mit einem solchen Negativ-Test und auch wenn die Person asymptomatisch ist, besteht aber die Verpflichtung, die Einreise ins italienische Staatsgebiet dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Darauf weist das Büro der Marina Punta Sabbiani in Latisana (Nordadria) mit Verweis auf die Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 13. August hin. Für das Veneto und Friaul kann das anliegende Formular verwendet werden (für Yachten bis 24 m Länge). Auf der letzten Seite finden sich die Kontaktdaten. Italien LPS semplificata diporto.
Die aktuelle Regelung für Einreisende nach Italien gibt es auf dieser Seite des Auslandsministeriums Italiens (auch auf Englisch):
Für Kroatien gibt es im Internet eine offizielle Liste der Testmöglichkeiten, zum Teil mit Preisen und Dauer bis zum Testergebnis unter www.koronavirus.hr/testing-centers-in-croatia/764. Karl-Heinz Beständig, Autor des beliebten Adria-Revierführers „888 Häfen und Buchten“, weist darauf hin, dass die Liste nicht vollständig ist. Es gebe einige Arztpraxen, die dort nicht aufgeführt seien. Derzeit werde in Kroatien massiv getestet. So komme es zu Engpässen und Wartezeiten, ausgenommen offenbar in Istrien, wo man die Verbreitung des Corona-Virus‘ weiterhin gut im Griff habe.
Über die aktuellen Bestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt länderweise unter www.auswaertiges-amt.de und in der App „Sicher Reisen“.
Spanien: Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Spanien. Auch die Balearen sind davon betroffen. Besonders Mallorca. Das bedeutet, Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich schon im Urlaubsland in den 48 Stunden vor der Abreise testen. Dann müssen sie den Test aber selbst bezahlen. Oder sie lassen sich bis zu drei Tage nach der Rückkehr in Deutschland testen. Das ist dann kostenlos. In häuslicher Quarantäne muss man so lange bleiben, bis das Testergebnis da ist.
Eine Reisewarnung “ist kein Reiseverbot, aber die klare Ansage: Wer aus dem Spanienurlaub kommt, muss in Quarantäne, solange er kein negatives Testergebnis hat”, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur “Bild am Sonntag”.
Die Kanarischen Inseln sind von dieser Maßnahme bislang nicht betroffen. Die Infektionszahlen befinden sich dort weiterhin auf niedrigem Niveau.
Griechenland: Einreise nur mit QR-Code
Einreise nur mit QR-Code
Jetzt auch auf Deutsch
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. Damit einhergehend gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht, die nun auch auf Deutsch zur Verfügung steht.
Das Online-Formular für die Anmeldung findet man unter diesem Link: https://travel.gov.gr ↗. Dort auf „Deutsch“ umstellen. Darüber berichtet auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Homepage www.auswaertiges-amt.de ↗, Suchbegriff „Griechenland“. Dort heißt es unter anderem:
„Seit dem 1. Juli 2020 müssen Reisende spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei der Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500 EUR möglich. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.“
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Polen: Einreise und Transit über die Oder
Polen hat am 13.06.2020 seine Grenzen für EU-Bürger geöffnet und ist damit auch für Segler aus der EU wieder erreichbar.
Gleiches gilt für Segler die Ihr Boot aus/nach Berlin oder Brandenburg von / zur Ostsee überführen möchten.
Am 16.06.2020 erreichte uns abends die Information das Mitglieder der DSV Kreuzer-Abteilung in Swinemünde von der Grenzpolizei höflich, aber bestimmt darüber informiert wurden, dass Sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssten. Gleichzeitig konnten Segler in Stettin ohne Probleme anlegen.
Die DSV Kreuzer-Abteilung hat daraufhin das Auswärtige Amt Polen, den Polnischen Grenzschutz und das Polnische Fremdenverkehrsamt angeschrieben und um Klärung gebeten.
Mit freundlicher Unterstützung des Polnischen Fremdenverkehrsamts↗ und der Polnischen Botschaft Berlin haben wir die Bestätigung des Polnischen Grenzschutzes erhalten, dass deutsche Segler polnische Gewässer ohne eine 14-tägige Quarantäne befahren werden können, dies schließt auch den Transit auf der Oder ein.
Gleichzeitig weist der Polnische Grenzschutz daraufhin, das dies nur für Boote gilt die aus EU-Hoheitsgebieten kommen.
Dänemark: Weitere Öffnung der Grenze
Aktualisiert am 12.06.2020
Ab Montag, 15. Juni können Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder nach Dänemark einreisen. Man benötigt keinen wichtigen Grund mehr für die Einreise. Das sind gute Nachrichten für viele Bootsbesitzer.
Außerdem dürfen alle EU-Bürger und die Bürger Großbritanniens, die Boote in Dänemark haben, einreisen. In der Ankündigung des Justizministeriums ↗ heißt es weiter, dass alle Boote den Ferienhäusern gleichgestellt werden. Auch eine Durchreise in andere Länder ist für diesen Personenkreis jetzt wieder problemlos möglich.

Quelle: https://politi.dk/en/coronavirus-in-denmark/if-you-are-travelling-to-and-from-denmark
Informationen zur Einreise für Bootseigner sind jetzt auch in englischer Sprache auf der Seite der Dänischen Polizei↗ zu finden.
Griechenland: Keine Einreise per Boot bis Mitte Juni
Die griechische Regierung hat die Einreise für Touristen aus bestimmten Ländern ab dem 15. Juni angekündigt, darunter Deutschland, und verfügt, dass Sportboote bis dahin weiterhin nicht einlaufen dürfen. Touristische Flüge aus Deutschland werden zu Beginn nach Athen und Thessaloniki führen.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes werden diese aktuellen Vorsichtsmaßnahmen der griechischen Gesundheitsbehörden dargelegt:
Alle Personen, die von Deutschland nach Griechenland einreisen, müssen weiterhin damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und zu diesem Zweck bis zum Vorliegen des Testergebnisses (nach ca. 24 bis 72 Std.) von den zuständigen Behörden in einem Hotel untergebracht werden. Sofern der Test negativ ausfällt, ist eine siebentägige Hausquarantäne verpflichtend. Positiv getestete Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Ab dem 15.06. entfällt die generelle Verpflichtung zur Quarantäne, Tests werden jedoch weiterhin durchgeführt. Ab dem 01.07. finden nur noch stichprobenweise Tests bei Ankunft statt.“
Einreisen dürfen ab dem 15. Juni 2020 aus touristischen Gründen auch Bürger Österreichs und der Schweiz.