Griechenland: Neue Mindestbeträge in der Haftpflicht ab 1. Juni 2022
Die griechische Regierung hat überraschend höhere Mindestsummen in der Bootshaftpflicht festgesetzt, die schon ab Anfang Juni gelten. Betroffene Yachteigner sollten für mögliche Kontrollen baldmöglichst eine aktualisierte internationale Versicherungsbestätigung („Blaue Karte“) anfordern.
Der weltweit agierende Versicherungsmakler Pantaenius mit Hauptsitz in Hamburg, langjähriger Partner der DSV Kreuzer-Abteilung, hat schnell reagiert und den Text in der Blauen Karte angepasst, wobei die versicherten Summen weitaus höher sind. Übersetzt ins Deutsche heißt es dort jetzt:
- zivilrechtliche Haftung für Tod oder Körperverletzung von Passagieren und Dritten:
einhundertfünfzigtausend (150.000) Euro pro Person und siebenhunderttausend (700.000) Euro pro Ereignis und zwei Millionen einhunderttausend (2.100.000) Euro insgesamt für die gesamte Versicherungsdauer,
- zivilrechtliche Haftung für Sachschäden an Passagieren und Dritten:
einhundertfünfzigtausend (150.000) Euro pro Ereignis und vierhundertfünfzigtausend (450.000) Euro insgesamt für die gesamte Versicherungsdauer,
- zivilrechtliche Haftung für die Verursachung von Meeresverschmutzung:
einhundertfünfzigtausend (150.000) Euro pro Schadensfall und vierhundertfünfzigtausend (450.000) Euro insgesamt für die gesamte Versicherungsdauer.
Autor: Martin Muth