Yachthäfen in Schleswig-Holstein dürfen öffnen
Nach dem langen Himmelsfahrts-Wochenende fällt das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein. Ab 17. Mai reicht ein negativer Corona-Test. Der PCR Test darf nicht älter als 48 Stunden und der Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Alle 72 Stunden muss der Test erneuert werden. Damit wird ein Segeltörn zu Pfingsten mit Übernachtung in einem fremden Hafen in Schleswig-Holstein vorstellbar. Vielleicht sogar mit einem Abstecher nach Dänemark, zumindest für alle, die einen ständigen Wohnsitz in S-H haben.
Noch haben auch die Kontaktbeschränkungen Bestand, wonach man sich nur mit Personen eines weiteren Haushalt treffen darf. Und es bleiben weiter Fragen offen. Zum Beispiel, wie die Kontaktverfolgung geregelt werden wird, da die Öffnung in Anlehnung an die Erfahrungen aus den sogenannten Modellregionen erfolgen soll. Hier war die Registrierung in der Luca App verpflichtend.
Die sogenannte “Bundesnotbremse” bleibt von diesen Plänen unberührt. Sie legt fest, dass ab eine Inzidenz von 100 diese Öffnungsschritte umgehend zurückgenommen werden.
Autorin: Marlis Bruse