Niedersachsen: Beherbergungsverbot aufgehoben
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat heute den § 8 Abs. 2 der niedersächsischen Corona-Verordnung aufgehoben, in der es heißt, “Übernachtungsangebote und Vermietungsangebote …… dürfen sich nur an Personen richten, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben”.
Damit können auch die niedersächsischen Yachthäfen wieder Gastlieger aus allen Bundesländern und den benachbarten Nordseeanrainerstaaten empfangen. Es gelten auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Auch die Testpflicht und das Registrieren jedes Einzelnen ist notwendig.
Wir gehen davon aus, dass die 60 prozentige Belegungsquote in den niedersächsischen Sportboothäfen aufrecht erhalten wird. Weil nicht klar ist, welche Häfen so kurzfristig alle Auflagen erfüllen können, sollte man sich im jeweiligen Hafen vorab informieren, was aktuell möglich ist.
Erst gestern hatten wir berichtet, dass nur Wassersportler mit dauerhaftem Wohnsitz in Niedersachen in den Häfen festmachen können.
Die Einzelheiten und die Begründung kann man hier↗ nachlesen.
Autorin: Marlis Bruse
Mecklenburg-Vorpommern: Vorsichtige Öffnung für den Wassersport
Die Landesregierung hat sich auf vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen verständigt.
Was ab 20. Mai gilt
Es können sich wieder zwei Haushalte treffen. Kinder unter 14 Jahren sind nicht eingerechnet.
Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern können einen Liegeplatz für ihr Boot mieten – allerdings nur zur Dauernutzung. Auch Wassersportler aus anderen Bundesländern dürfen dann wieder einreisen. Sie müssen aber vollständig geimpft oder genesen sein.
Die sanitären Anlagen bleiben auch weiterhin geschlossen.
Für Bürger aus MV ist dann auch wieder eine Beherbergung möglich.
Was ab dem 7. Juni gilt
Das Einreiseverbot für Bootsbesitzer mit einem Liegeplatz in MV wird aufgehoben. Auch Mieter von Hausbooten und vergleichbaren Angeboten, die vor dem 20. März 2021 einen Vertrag über mindestens ein halbes Jahr abgeschlossen haben dürfen wieder einreisen.
Was ab dem 14. Juni gilt
Das Beherbergungsverbot fällt für alle Bürger. Damit können die Yachthäfen wieder Gastlieger aufnehmen.
Autorin: Marlis Bruse