Schon bald mehr Offshore-Windparks offen für Sportboote
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (wsv.de) will die Belange der Sportschifffahrt und Fischereifahrzeuge unterstützen und die Öffnung der Offshore-Windparks (OWP) für Fahrzeuge, deren Rumpflänge 24 m nicht übersteigt, vorantreiben. Für zwei konkret.
Zur bevorstehenden Saison sollen die Befahrensregelungen für Sicherheitszonen folgender Offshore-Windparks überarbeitet werden, wie man dem Deutschen Segler-Verband (DSV) auf Anfrage mitteilte:
- „Wikinger“ und „Arkonabecken Südost“
- „EnBW Baltic 1“
- „Nordergründe“
- „Riffgat“
Konkret ist eine Befahrensregelung für die Offshore-Windparks „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“ in Vorbereitung, schreibt die Generaldirektion. Sie kann in Kürze in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt werden. Die Allgemeinverfügung für den Offshore-Windpark „EnBW Baltic 1“ befindet sich in Bearbeitung.
Nach Veröffentlichung der Befahrensregelung für „Wikinger” und „Arkona-Becken Südost“ wären alle derzeit in Betrieb befindlichen Offshore-Windparks in der Ostsee in der kommenden Saison unter bestimmten Bedingungen für Fahrzeuge unter 24 m zugänglich, so die Generaldirektion. Diese sind z. B.: die Passage muss in direkter Durchfahrt erfolgen, die Sichtweite muss über 1.000 m liegen und die höchstzulässige Windstärke soll 6 Bft nicht übersteigen.
In der Nordsee wurde bereits letztes Jahr die Sicherheitszone der OWP „Nordsee Ost“ und „Meerwind Süd/Ost“ für Fahrzeuge bis 24 m Länge geöffnet.
Autor: Martin Muth