British Virgin Islands: Update für Segler zum Einklarieren
Unsere Repräsentantin Frau Wentze hat uns über die aktuelle Situation auf den British Virgin Islands informiert und steht bei nach Nachfragen gerne über die DSV Kreuzer-Abteilung zur Verfügung.
Segler können seit dem 23.03.2020 nur noch am West End Ferry Terminal einklarieren, hierbei sind besondere Maßnahmen zu berücksichtigen, siehe Notice to Mariners http://bviports.org/updated-notice-to-mariners/↗
Die Behörden raten dazu sich vorab anzumelden.
Die Maritime Health Declaration und die Public Health Declaration für die British Virgin Islands sind über folgende Links zu finden.
http://bviports.org/maritime-declaration-of-health/↗
http://bviports.org/public-health-declaration-form/↗
Niederlande: Maßnahmen zur Eindämmung von Corona erlassen.
Die Niederländische Regierung hat am 23.03.2020 Verordnungen erlassen um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, diese betreffen auch den Segelsport.
Diese sind u.a. :
- Personen sollen soweit es geht zu hause bleiben
- Wege zur Arbeit, zum Einkaufen von Lebensmitteln sind erlaubt
- Bewegung im Freien ist gestattet, jedoch nicht in Gruppen von mehr als drei Personen, ein Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten
- alle Veranstaltungen auch mit weniger als 100 Personen sind bis zum 01.Juni untersagt.
- die lokalen Behörden können einzelne Verordnungen erlassen, bzw. Bereiche /Betriebe sperren
Die HISWA legt die neuen Regelungen folgendermaßen aus (übersetzt aus dem Niederländischem, keine Gewähr):
Chartern:
„…Versammlungen sind bis zum 1. Juni verboten, wenn die Untergrenze der Personenzahl abgelaufen ist. Es wurde auch gefordert, dass nicht mehr als 3 Personen zusammen sein und 1,5 Meter entfernt bleiben sollten. Dies ist für professionelle Charterer praktisch nicht machbar. Gruppen, die zum Segeln kommen, sind eigentlich „Treffen“, wie hier vom Staat erwähnt. Auf Charterschiffen ist es unmöglich, eine Entfernung von 1,5 Metern mit mehreren Personen an Bord zu garantieren. Als Unternehmer können Sie keine Gäste als zahlende Kunden auf dem Schiff empfangen.
Schlussfolgerung: Charterdienste können Vereinbarungen erst am 1. Juni abschließen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrer Gemeinde.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Bootsverleih:
„Familien / Haushalte können eine Unterkunft inklusive Vergnügungsboot nutzen. Es gibt jedoch strenge Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der Personen und der Anforderung, einen Abstand von 1,5 Metern voneinander einzuhalten. Die Unterweisung der Kunden ist wichtig, damit der menschliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt bleibt und die Distanzanforderungen erfüllt werden. Dies kann erreicht werden, indem Personen bei der Abreise und Rückkehr über Zeitfenster verteilt werden, keine Erklärung an Bord gegeben wird und nur Familien oder Mitbewohner zugelassen werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die strengeren Maßnahmen einzuhalten. Weisen Sie Ihre Kunden außerdem an, sich nicht zu nahe an anderen Schiffen zu befinden, die im öffentlichen Raum besetzt sind, oder an anderen Orten, an denen Passanten in Yachthäfen vorbeikommen.
Fazit: Der Bootsverleih kann nur unter strengen Bedingungen erfolgen.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Yachthäfen:
„Yachthäfen können grundsätzlich unter strengen Bedingungen geöffnet bleiben. Ein Bürgermeister ist berechtigt, ein Unternehmen zu schließen, wenn nicht genügend Maßnahmen ergriffen wurden. Außer den allgemeinen Maßnahmen gelten für das Vergnügungsbootfahren keine besonderen Einschränkungen. Ein Yachthafen muss Maßnahmen ergreifen, um den Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, das Hafenbüro vorübergehend anders anzuordnen, einen Sicherheitsschirm oder eine Barriere in 1,5 Metern Höhe anzubringen oder ihn vorübergehend zu schließen, um dies zu gewährleisten.
Mechaniker, die vor Ort an Booten von Kunden arbeiten, müssen den Raum von anwesenden Kunden fernhalten. Der Bootsschuppen im Freien kann mit zusätzlichen Regeln offen gelassen werden, aber begrenzen Sie die Anzahl der Personen, die zu ihrem eigenen Boot gehen, und stellen Sie sicher, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert ist.
Erstellen Sie ein Protokoll für Kranarbeiten, bei dem der Abstand zwischen Kunde und Personal gewährleistet ist. Es ist wichtig, dass der Unternehmer Maßnahmen ergreift, damit die 1,5 Meter garantiert sind. Der Unternehmer muss sich bewusst sein, dass er vom Abschluss bedroht ist, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden.
Schlussfolgerung: Jachthäfen dürfen unter strengen Bedingungen geöffnet bleiben, wobei die Gefahr besteht, dass der Bürgermeister sie schließt, wenn die Einhaltung nicht ausreichend ist.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Quelle: https://www.hiswarecron.nl/actueel/corona-helpdesk/meest-gestelde-vragen↗
Nach Varen doe je Samen sind die niederländischen Wasserwege auch für die Sportschifffahrt noch zugänglich. Es empfiehlt sich jedoch aktuelle Informationen vor Ort einzuholen.
Quelle: https://www.varendoejesamen.nl/kenniscentrum/artikel/waterrecreatie-en-corona-maatregelen↗
British Virgin Islands: Maßnahmen zur Eindämmung von Corona erlassen
Einreisen auf die British Virgin Islands sind für die nächsten 14 nicht gestattet. Person die aus den USA, Asien, Europa, Großbritannien oder anderen Karibischen Inseln vor kurzem eingereist sind müssen sich für 14 Tage in Selbstquarantäne begeben.
Zusammenkünfte von 20 oder mehr Personen sind nicht erlaubt. Der Flughafen ist für ankommende Flüge gesperrt, gleiches gilt für Häfen, diese Regelung betrifft nicht den Warenverkehr.
Dänemark: Einreisestopp verhängt
Dänemark hat seit Samstag, den 14. März 2020, 12 Uhr seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen.
Ferienreisen, Urlaube, normale Familienbesuche und Dienstreisen werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden.
Diese Informationen können sich fortlaufend ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Reiseantrittüber die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen
Cuba: Marinas sind ab 24.03.2020 geschlossen
Der Präsident von Cuba Miguel Díaz Canel hat am Samstag den 21.03.2020 mehrere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Unter anderem, dass Boote nur noch bis Dienstag den 24.03.2020 in Marinas auf Cuba einlaufen dürfen. Die Besatzungen müssen voraussichtlich für 14 Tage an Bord in Quarantäne bleiben.
Wir danken dem Commodore José Miguel Diaz Escrich des Club Nautico Internacional Hemingway de Cuba für diese Information
Kap Verden: Häfen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Freigabe angelaufen werden
Unser Repräsentant auf den Kap Verden von der Marina Mindelo auf Sao Vincente hat uns folgende Informationen übermittelt.
Yachten die Sao Vincente anlaufen müssen außerhalb des Hafens ankern und Kontakt über UKW-Kanal 72 mit den Behörden aufnehmen oder UKW-Kanal 16 mit der Polizei und auf Anweisungen zum Einlaufen warten.
Nach der Freigabe /Clearance durch die Küstenwache dürfen Besatzungen an Land. Die Küstenwache ist 24 h Stunden erreichbar.
Unser Repräsentant Herr Meyer-Scheel empfiehlt 24h vor Einlaufen in der Marina Mindelo ETA, Name des Kapitäns , Besatzungsmitglieder, Bootsname an die Marina zu übermitteln, um das Einklarieren zu erleichtern.
Kontakt:
Reception marina mindelo Tel 00238 2300032
[email protected] [email protected]
daily 09h til 18h30, Sat and Sundays 09 – 12h, 15h – 18h
Spanien – Kanaren: Häfen sind für einlaufende Yachten gesperrt
Unsere Repräsentantin auf Lanzarote hat uns darüber informiert, dass bis zum 20.April 2020 generell kein Schiff mehr einen Hafen auf den Kanaren anlaufen darf.
Zwar dürfen die bereits im Hafen liegenden Schiffe auslaufen, diese dürfen aber unter keinen Umständen erneut in die Hafen zurückkehren.
Des Weiteren dürfen generell keine Besatzungsmitglieder ausgeschifft werden. Auf den Kanaren herrscht wie auf dem Festland eine generelle Ausgangssperre, d.h. auch Bootsbesatzungen müssen an Bord bleiben. Nur im Notfall darf man auf die Straße, sowie um einen Arzt oder Apotheken aufzusuchen, bzw. im Supermarkt einzukaufen. Alle anderen Geschäfte sind geschlossen, inklusive Banken, Autovermietungen und Hotels, Taxis dürfen jeweils nur eine Person transportieren.
In der Marina Lanzarote dürfen Schiffe zur Zeit noch ausklarieren und auslaufen, diese dürfen ebenfalls Treibstoff bunkern. Nach dem Verlassen des Hafens ist kein erneutes Einlaufen in einen Hafen der Kanaren gestattet.
Kontakt Marina Lanzarote:
Öffnungszeiten: täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Kontaktdaten Marinabüro:
Email: [email protected]
Telefonnummern: (0034) 663 263 oder (0034) 648 524 649
Das Schiffswerftbüro ist geöffnet von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Allerdings werden arbeiten mit weniger Personal ausgeführt.
Kontaktdaten:
Email: [email protected]
Telefonnummer: (0034) 605 812 289 oder (0034) 630 737 916
Türkei: Keine Einreisemöglichkeiten in türkische Marinas
Update 1. April 2020
Die Einreise ausländischer Yachten in türkische Häfen und Marinas ist derzeit nicht möglich.
Die Ausreise ist weiterhin möglich.
Kommerziell betriebenen Yachten ist jede Aktivität in türkischen Gewässern derzeit untersagt. Unsere Repräsentanten vor Ort berichten, dass die Regelungen für private Yachten unterschiedlich gehandhabt werden. Das gilt auch für die etwaige Verproviantierung mit Lebensmitteln und Treibstoff. Daher raten wir, sich vor Ort zu erkundigen.
Crewwechsel sind mit einer 14 tägigen Quarantäne verbunden.
Auch hier steht das öffentliche Leben nahezu still. Es gibt Einschränkungen sowohl bei Bussen, Fähren als auch bei Flügen. Allerdings kann man mit dem Privatwagen fahren, muß aber mit Gesundheitskontrollen rechnen.
Die Regelungen ändern sich nahezu täglich. So ist eine Ausgangssperre für Senioren (65+) oder eine totale Ausgangssperre im Gespräch.
Portugal: Die Häfen auf den Azoren sind geschlossen
Auf Nachfrage durch die DSV Kreuzer-Abteilung bei der zuständigen Hafenbehörde der Azoren haben wir die folgende Informationen erhalten:
- Es wird keine Freigabe zum Einlaufen oder Festmachen erteilt. Wenn die Menschen jedoch Nahrung oder Treibstoff benötigen, wird die Situation analysiert.
- Es stehen begrenzt Liegeplätze in Horta, Angra, Ponta Delgada und Vila do Porto zur Verfügung, die Liegeplätze sind auf wesentliche Aufgaben beschränkt (Lebensmittel und/oder Treibstoff kaufen).
- Yachten erhalten Informationen über UKW, es ist nicht erlaubt Einzulaufen und Festzumachen ohne vorherige Freigabe, den Anweisungen über UKW ist zu folgen.
- Die Behörden raten eindringlich davon ab die Azoren in den nächsten Monaten anzulaufen. Es kann in der derzeitigen Situation nicht sichergestellt werden, dass jeder auf den Azoren adäquat ärztlich versorgt werden kann.
Griechenland: Viele Yachten müssen draußen bleiben
Alle Charteryachten – sowohl Segel- als auch Motoryachten – dürfen bis zum 15. April nicht in griechische Hoheitsgewässer einlaufen. Das gilt auch für privat genutzte Segelboote und Motoryachten aus Italien und Albanien. Darüber berichtet das Magazin für die internationale Wassersportwirtschaft, IBI, im täglichen Newsletter.