Dänemark: Einreisen mit dem Boot wieder möglich
Artikel aktualisiert am 10. Juni 2020
Anfang Juni bestätigt die dänische Botschaft in Berlin, sowie die dänische Grenzpolizei mündlich nach Rückfrage durch die DSV Kreuzer-Abteilung, dass ab 15. Juni eine touristisch motivierte Einreise für Deutsche, Isländer und Norweger wieder möglich ist.
Diese Information wurde jetzt schriftlich bestätigt und ist hier↗ zu finden.
Voraussetzung ist aber weiterhin, dass eine Buchungsbestätigung für mindestens 6 Nächte vorgelegt werden kann. Diese Regelung gilt analog zu Campingplätzen und Ferienwohnungen. Sportschiffer müssen die 6 Nächte jedoch nicht an einem Ort verbringen. Es können also in verschiedenen Häfen Reservierungen vorgenommen werden. Ausgenommen ist davon die Region Kopenhagen.
Nach Informationen der Zeitschrift “Yacht”↗ bietet der Yachthafen Dyvig Bro jetzt eine Lösung bei der Vorausbuchung von Liegeplätzen an. Bereits jetzt ist eine Buchung über www.havneguide.dk↗ möglich, zumindest in den größeren Yachthäfen. Eventuell muss die Buchung auf Dänisch oder Englisch gemacht werden.
Trotzdem bleiben noch viele Fragen offen. Die Kreuzer Abteilung bemüht sich in Zusammenarbeit mit Dänischen Verbänden weiter intensiv um eine Klärung. Klar scheint aber schon jetzt, der Aufenthalt darf länger dauern. Im Anschluss an die 6 vorausgebuchten Tage kann man dann – wie gewohnt – einen Hafen anlaufen und vor Ort den Liegeplatz buchen. Nicht möglich ist eine Einreise von Schweden kommend. Aus Schweden Einreisende müssen sich anschließend in eine 14tägige Quarantäne begeben.
Kann man nun mit einem festen Liegeplatzvertrag zu seinem Schiff nach Dänemark einreisen? Diese Frage bleibt weiterhin spannend. Da die Regeln lediglich analog zu Ferienhäusern und Campingplätzen gehandhabt werden und Besitzer von Ferienhäusern einreisen dürfen, sollte es möglich sein mit einem Liegeplatzvertrag einzureisen. Ein Mitglied hat heute von der Grenzpolizei folgende Antwort erhalten: “Der Vertrag (bzw eine Kopie) für den Liegeplatz sowie eine Bestätigung des Hafenmeisters über die ganzjährige Nutzung und der Personalausweis sollten “die Grenze öffnen”. Die sechs Übernachtungen sind dann auch nicht mehr notwendig.” Das letzte Wort darüber haben jedoch die Beamten an der Grenze.
Kroatien: Krk-Brücke bald kostenlos
Kroatien ist das Land in Südeuropa, das Wassersportler als das erste wieder willkommen geheißen hat in der Phase der Lockerungen während der weiter andauernden Corona-Pandemie. Die Marina Punat, eine der besten des Landes und Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung (KA), berichtet.
Die Marina Punat befindet sich im Süden der Insel Krk, die wiederum zu den nördlichen Inseln der langen kroatischen Adriaküste zählt. Die Insel Krk ist über die Marshall-Tito-Brücke, benannt nach dem Staatsführer des früheren Jugoslawien, mit dem Festland verbunden. Für ihre Passage ist seit ihrer Erbauung eine Maut fällig. Doch die könnte Mitte Juni Geschichte sein.
„Ab dem 15. Juni soll die Brücke-Maut abgeschafft werden“, schreibt die Marina Punat auf KA-Nachfrage. „Dies bringt bestimmt weniger Wartezeiten, besonders in der Hochsaison.“
Zur aktuellen Situation Ende Mai ergänzt das Marina-Büro:
„Wir haben schon deutsche Gäste in der Marina. Es waren tatsächlich lange Staus an den Grenzen, aber unsere Gäste berichten, dass alles ohne Streitigkeiten und Problemen gelaufen ist. Die Wassersportler sind einfach happy, nach so langer Zeit in die Republik Kroatien einreisen zu dürfen.
Wir haben mehrere neue Dienstleistungen ermöglicht:
• Eine neue Marina-App wurde eingerichtet, die Bootseigner den bestmöglichen Blick auf das Boot erlaubt; die Vertragskunden können die Tätigkeiten der Marineros in Echtzeit sehen, und ein Blick auf unsere Video-Kameras und detailliertere Informationen von unserer Wetterstation erhalten.
• Kostenlose Installation von SENSE4BOAT-Sensoren (Rauchmelder und Bilge)
bis 30. Juni 2020.
• Kostenloses Drei-Monats-Abo für Batterie-Sensoren.
• Kostenloser Stromnetz-Anschluss auf einem Wasserliegeplatz bis zum 30. Juni 2020.
Inhaber eines Jahresliegeplatzes, vor allem die, die noch keine Anreise nach Kroatien planen, können ab sofort eine neue Dienstleistung bestellen und bis zum 30. Juni kostenlos testen: PROACTIVE BOAT CARE PLUS – ein neuer, mit Fotos dokumentierter Lüftungs-Service für das Bootsinnere.“
Griechenland: Die Rückkehr zum Wassersport hat begonnen
Während sich Segler und Motorbootfahrer aus dem Ausland noch ein wenig gedulden müssen, dürfen Boote im Land ab Montag, 25. Mai, wieder bewegt werden. Ab diesem Tage können auch Vercharterer den Betrieb aufnehmen. Einreisen mit dem Boot bleiben bis zum 31. Mai verboten.
In einem nächsten Schritt dürfen touristische Hotels am 1. Juni wieder öffnen, wie in allen Bereichen wegen Corona mit begleitenden Hygiene-Auflagen. Ab dem 15. Juni will Griechenland seine Grenzen öffnen, die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne nach Einreise soll dann entfallen. Es werden auch keine Corona-Tests durchgeführt. Flüge aus Ländern mit positiven epidemiologischen Daten sollen zunächst ausschließlich in Athen ankommen, ab dem 1. Juli auch auf anderen Flughäfen des Landes. Es wurde schon angedeutet, dass auch Deutschland zu den Ländern zählen wird.
Die Gesundheitsbehörden werden in Kürze eine Richtlinie für Maßnahmen erlassen, die Touristen vor und während einer Reise nach Griechenland ergreifen sollten.
Slowenien: Touristische Einreise ausgesetzt
Es ließ aufhorchen, als Slowenien, das Land mit der kurzen Küste im Norden der Adria, die Corona-Pandemie für sich als beendet erklärte und die Grenzen öffnete. Doch das währt nur wenige Tage. Aktuell ist Ausländern nur die Durchreise erlaubt, zum Beispiel zum südlich angrenzenden Kroatien.
Über die aktuellen Regeln informiert die Deutsche Botschaft in Laibach (Ljubljana) auf Ihrer Webseite, https://laibach.diplo.de/si-de/service/coronavirus/2312802. Dort heißt es unter anderem:
Die Beschränkungen bei der Einreise nach Slowenien sind durch die Verordnung der slowenischen Regierung vom 14.05.2020 geregelt worden. Die Verordnung ist durch die weitere Verordnung vom 17.05.2020 ergänzt und geändert worden.
Demnach ist die Durchreise durch Slowenien für deutsche Staatsangehörige stets möglich, vorausgesetzt, sie erfolgt am selben Tag, an dem die Grenze nach Slowenien überschritten wird (§ 11 Nr. 6 der o.g. (konsolidierten) Verordnungen). Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Voraussetzung ist außerdem, dass dem Betreffenden die Einreise in das Nachbarland (z. B. Kroatien) erlaubt ist.
Darüber hinaus dürfen deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Slowenien oder in Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Wenn sie sich vor Einreise länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder Schengenstaaten aufgehalten haben, besteht für sie allerdings eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Schließlich dürfen auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder Schengenstaat als Slowenien oder Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Für sie besteht allerdings grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht gilt für sie insbesondere auch dann, wenn die Einreise nach Slowenien zu touristischen oder zu Besuchszwecken erfolgt. In jedem Fall wird für einen Grenzübertritt nach Slowenien ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis benötigt (gilt auch für Kinder!).
Ergänzend gibt es auf der Webseite der Botschaft auch Informationen zum Überschreiten der Landgrenze von Deutschland nach Österreich und von Slowenien nach Österreich.
Griechenland: Verbot der Sportschifffahrt noch bis Ende Mai
Die griechische Regierung hatte zur Eindämmung der Ausbreitung von Coronaviren unter anderem die Einfahrt von Sportbooten in die griechischen Hoheitsgewässer untersagt, unabhängig von ihrer Flagge. Das ist nun zum dritten Mal verlängert worden, die neue Frist endet am 31. Mai um 15 Uhr.
Das Verbot gilt auch für professionell touristisch genutzte Schiffe. Diese und privat genutzte Sportboote dürfen aber die Werften am griechischen Festland anlaufen, wenn sie nicht aus Staaten kommen, für die restriktivere Vorgaben herrschen. So hat Griechenland die Flug- und Seeverbindungen zu Ländern wie Spanien, Italien, Albanien und Nordmakedonien ebenfalls bis zum 31. Mai um 15 Uhr beschränkt. Für Kreuzfahrtschiffe gelten spezielle, restriktive Maßnahmen.
Bis 31. Mai gilt auch noch die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für alle, die aus dem Ausland kommen. Personen, die sich schon in Griechenland befinden, können sich aber seit dem 18. Mai frei bewegen. Geschäfte sind wieder geöffnet und am 25. Mai sollen Restaurants und Cafés folgen.
Italien: Einreisen ab Anfang Juni wieder erlaubt
Ab dem 3. Juni wird Italien EU-Bürger wieder ins Land lassen, auch Reisen innerhalb Italiens sollen dann ohne regionale Beschränkungen möglich sein. Ab dem Tag fällt auch die Verpflichtung zu einer zweiwöchigen Quarantäne nach der Einreise weg, es sei denn die Person könnte infiziert sein.
Im Folgenden die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinien, die vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr herausgegeben wurden:
Beim Freizeitsegeln bleibt die Eigenverantwortung der Nutzer der Schlüsselfaktor, um sicherzustellen, dass die mittlerweile bekannten Maßnahmen eingehalten werden. An Bord privater Freizeitboote gelten die gleichen Regeln wie an Land. Die Hauptmaßnahme bleibt die „soziale Distanzierung“, d. h. die Einhaltung eines Abstands von mindestens einem Meter untereinander, es sei denn, die an Bord befindlichen Personen leben in häuslicher Gemeinschaft.
Beim Chartern eines Freizeitboots (ohne Besatzung) gelten die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Privatbooten. Einzelpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können sich eine Kabine teilen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss beim Anlegen, Bunkern etc. verwendet werden.
Auf Charteryachten mit Besatzung muss regelmäßig desinfiziert werden, das gilt auch für die Besatzungsbereiche. Beim Anlegen, Bunkern etc. muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das an Bord befindliche Personal muss vor jedem Betreten des Schiffs auf CoVid-19 getestet werden. Die Ergebnisse müssen an Bord aufbewahrt und die Körper-Temperatur muss täglich gemessen werden. Dritten darf kein Zugang zu diesen Urkunden gewährt werden.
Über den unten stehenden Link gelangt man zu den neuen Richtlinien des Ministeriums (nur in italienischer Sprache), einschließlich weiterer Vorschriften für Yachthäfen, Tauchzentren etc.
www.mit.gov.it/comunicazione/news/fase-2bis-linee-guida-mit-per-il-trasporto-nautico-e-la-balneazione↗
Brunsbüttel: Kleine Schleuse gesperrt
Am vergangenen Sonntagabend, 17. Mai 20, rammte ein unter niederländischer Flagge fahrender Frachter, während des Einlaufens in die Schleusenkammer, mit dem Bug das Binnentor der Schleuse. Dadurch entstanden am Bug des Schiffes und am Schleusentor erhebliche Sachschäden in noch unbekannter Höhe. Zu Umwelt- oder Personenschäden kam es nicht. Die betroffene Schleusenkammer ist vorerst außer Betrieb.
Schleswig-Holstein: Betretungsverbote für Nordseeinseln
Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Gemeinden verschiedene Verbote für die kommenden Tage erlassen.
Für die Hochseeinsel Helgoland gilt bereits ab heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Tagestourismus: Danach besteht für Tagestouristen vom 18. bis zum 24. Mai ein Betretungsverbot für das Gemeindegebiet mit der Hauptinsel und der Düne. Darüber hinaus sind die Gemeindehäfen für Gästeboote gesperrt und das Campen ist – mit Ausnahme der Dauercamper – untersagt. Touristen dürfen die Insel nur betreten, wenn sie eine Buchungsbestätigung für eine Ferienwohnung, ein Hotel, eine Pension oder eine andere Unterkunft auf Helgoland vorweisen können.
Für die Inseln und Halligen der Nordsee sowie die Gemeinde St. Peter-Ording besteht ein Betretungsverbot für Tagesgäste vom 21. Mai (6 Uhr) bis 24. Mai (20 Uhr) sowie vom 30. Mai (6 Uhr) bis 1. Juni (20 Uhr). Ausgenommen seien Nordstrand, Südfall und die Hamburger Hallig.
Kroatien: Einreisen erlaubt, Quarantäne ausgesetzt
Es geht voran an der Adria. Das Land mit der langen Küste und mehr als 1.000 Inseln, versucht nach einem erfolgreichen Kampf gegen den Corona-Virus die touristische Saison so gut wie möglich zu retten und hat die Einreise spürbar erleichtert. Davon können auch Bootseigner profitieren.
Die deutsche Botschaft in der kroatischen Hauptstadt Zagreb informiert dazu mit diesem Text:
„Kroatien hat die am 19.3.2020 verfügte Grenzschließung teilweise gelockert. Ausländer können einreisen, sofern sie in Kroatien ihren Lebensmittelpunkt haben und an diesen zurückkehren, oder wenn sie im Rahmen einer Geschäftsreise einreisen. Nach Auskunft des nationalen Krisenstabs Kroatiens ist Ausländern seit 11.5.2020 außerdem die Einreise erlaubt, wenn ein geeigneter Nachweis über Immobilien- oder Bootseigentum in Kroatien erbracht wird. Eine Einreise ist ferner möglich, wenn sie im wirtschaftlichen Interesse Kroatiens liegt. Der Botschaft liegen bislang keine belastbaren Informationen darüber vor, welche Kriterien die kroatische Grenzpolizei für die Feststellung der Einreisevoraussetzungen anwendet.
Transitreisen sind weiterhin erlaubt. Ein Transit ist jedoch nur auf Autobahnen möglich. Etwaige kurze Pausen sind nur an ausgewiesenen Raststätten↗ erlaubt.
Sofern eine Einreise nach Kroatien zulässig ist, unterliegen Ausländer seit 11.5.2020 nicht mehr der verpflichtenden 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Sie bleiben allerdings aufgefordert, strenge Hygieneregeln zu befolgen, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen unverzüglich den örtlichen Epidemiologen zu kontaktieren. …
Reisenden auf eigener Achse wird empfohlen, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in den Ländern auf ihrer Reiseroute zu besuchen. Mit Wirkung vom 11.5.2020 wurde auch die am 23.3.2020 eingeführte Passierscheinpflicht für Pkw-Fahrten aufgehoben. …“
Der ganze Text ist unter diesem Link nachzulesen:
https://zagreb.diplo.de/hr-de/coronavirus-informationen-fuer-reisende-nach-kroatien/2318008↗
Nach Auskunft des Kroatien-Experten Karl-Heinz Beständig, Autor des bekannten Adria-Revierführers „888 Häfen und Buchten“, ist die Passage mit dem Pkw durch Österreich und Slowenien möglich. Für die Grenzkontrollen, gerade in Kroatien, sollten Eigner unbedingt den Liegeplatzvertrag mitführen. Was vom Hafen aus möglich ist, lässt sich dann bei den Hafenbehörden erfragen. Nach einer Aussage des kroatischen Tourismusministers sollen nun auch Charterkunden nach Kroatien reisen können. Das ist aktuell noch inoffiziell, die Charterfirmen können dazu entsprechende Auskunft geben. Zur Öffnung der Häfen für Einreise über See ist zurzeit noch nichts bekannt.
Frankreich: Einreise über See ohne Quarantäne
Yachten dürfen wieder auslaufen
Einreise über See ohne Quarantäne
Die Grande Nation, zuletzt einer der Europameister im Einsperren der Bevölkerung wegen des neuen Corona-Virus‘, lockert nun für Wassersportler die Festmacher. Ab sofort dürfen Boote aller Art bis zu 54 sm vom Heimathafen entfernt bewegt werden. Auch Ausländer könnten davon profitieren.
Das sind die neuen Regeln für ganz Frankreich, sie gelten zunächst bis zum 2. Juni 2020.
- Fahrten innerhalb eines Radius von 54 sm oder 100 km vom Heimathafen sind genehmigt.
- Das Anlaufen von Häfen sowie das Festmachen ist für Sportboote mit französischer oder ausländischer Flagge in einer maximalen Entfernung von 54 sm oder 100 km von ihrem Heimathafen gestattet.
- Vergnügungsschiffe mit französischer oder ausländischer Flagge dürfen nicht mehr als 10 Passagiere befördern.
- Der Kapitän eines Vergnügungsschiffs mit französischer Flagge aus einem fremden Hafen muss dem nächsten Semaphor (besetzte Signalstation, oft neben einem Leuchtturm; d. Red.) seine gesundheitliche Situation mitteilen.
- Die Einfahrt eines Schiffes mit ausländischer Flagge von einem ausländischen Hafen außerhalb der Schengen-Region in französische Hoheitsgewässer bleibt vorerst verboten, wenn das Ziel dieses Schiffes ein Hafen an der französischen Küste ist. Seine kontinuierliche und unbedenkliche Passage ist jedoch gestattet, bis es die französischen Hoheitsgewässer verlässt.
Details zu den bekannt gemachten Erleichterungen kennt der Eigner und Buchautor Wilfried Krusekopf, der seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in der Bretagne im Nordwesten Frankreichs ansässig ist. Er schreibt ergänzend:
In Frankreich entscheidet regional jedes Département unterschiedlich. In der Bretagne geht manches etwas schneller als am Mittelmeer. Eigner am Mittelmeer oder in anderen Regionen des Landes müssen sich daher im Hinblick auf das Segeln auf See vor Ort selbst erkundigen.
Beispiel Bretagne:
Dort sind alle Yachthäfen und Winterlager seit dem 11. Mai 2020 wieder von Bootseignern zu nutzen. Boote dürfen aktuell bis max. 300 m vor der Hafeneinfahrt bewegt werden. Die Grenze von 300 m gilt, weil die Behörde, die für den 300-m-Küstenstreifen zuständig ist (Préfecture départementale), nicht für die See jenseits der 300-m-Grenze entscheiden darf. Das macht die „Préfecture maritime“. Beide Behörden sind allerdings dem Département zugeordnet. Leider haben die „Préfectures maritimes“ noch nicht so schnell gearbeitet wie die „Préfectures départementales“, so dass mit der Freigabe für die Bootsnutzung auf dem Meer jenseits der 300-m-Grenze frühestens ab Samstag, 16. Mai, zu rechnen ist.
Yachteigner aus Deutschland mit Liegeplatz oder Winterlager in Frankreich können nun die Rückkehr zu ihrem Boot vorbereiten. Auch Chartersegler könnten nun Ihren Törn in dem beschränkten Umfang antreten. Denn Frankreich praktiziert keine Quarantäneverpflichtung für EU- Bürger, die über See oder Land oder mit dem Flugzeug einreisen, schreibt Wilfried Krusekopf. Und weiter:
Es gibt bis heute, aber vermutlich Ende Mai nicht mehr, zwar Einreisebeschränkungen für Ausländer, aber wer über See einreist, kann im Hafen festmachen, Wasser, Diesel bunkern und auch Lebensmittel einkaufen (mit Maske), es sei denn, die Person ist Covid-19 infiziert und erklärt dies auch. Tests werden nicht flächendeckend durchgeführt. Freies Bewegen, Einkaufen etc. ist im Radius von 100 km um den Liegeplatz erlaubt. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und ist sinnvoll überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten.
Die Einreise nach Frankreich wurde ab sofort erleichtert, es gibt nur noch stichprobenartige Kontrollen an der Grenze zu Süd-Deutschland. Es erfolgt kein Notwendigkeitsnachweis einer längeren Fahrt, allerdings gibt es eine Entfernungsbeschränkung auf 100 km Luftlinie als Radius, für Franzosen vom Wohnort gemessen, für Einreisende von Deutschland oder Belgien ab Grenzübergang.
Aber: Sofern der Einreisende ein entsprechendes ausgefülltes Formular der französischen Behörden vorzeigen kann, aus dem ein triftiger Grund hervorgeht, warum man mehr als 100 km weit fahren muss, so darf er das. Allerdings muss zusätzlich eine formlose Bescheinigung einer „Institution, Firma, Hafenbetreiber…“ vorgezeigt werden, die den angegebenen Grund der Einreise bestätigt. Besser sollte darin von dringenden Reparaturarbeiten oder einer Express-Ersatzteillieferung die Rede sein und nicht von Segelurlaub …“
Die Formulare können hier auf Französisch und Englisch heruntergeladen werden:
www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
EU-Bürger wählen ihre Motive für den Grenzübertritt aus dem unteren Block aus, der darüber ist für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Als Einreisender sollte man das Formular auf Deutsch und Französisch ausgefüllt in der Tasche haben. Krusekopf rät, die Kreuze am besten bei „Transporteurs de marchandises, dont les marins“ und „Équipages et personnels exploitant des vols passagers et cargo, ou voyageant comme passagers pour se positionner sur leur base de départ“ zu machen. Und unbedingt die schon erwähnte zusätzliche Bescheinigung vom Liegeplatz-Betreiber / Hafenbehörde / Vercharterer o. ä. mitführen.
Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden, hält Wilfried Krusekopf für nicht hoch. Ein Segler und Eigner, der unter Einhaltung der Regelungen vorige Woche von Freiburg nach Rochefort (am Atlantik bei La Rochelle) zu seinem Boot am Liegeplatz anreiste, sei nicht einmal kontrolliert worden.