Dänemark: Baufeld Kriegers Flak
Im Gebiet Danish Kriegers Flak wird ein Windpark gebaut. Nach mehreren Auseinandersetzungen zwischen Seglern und dem Verkehrssicherungsschiff Søløven bittet die ausführende Baufirma Vattenfall, das Gebiet nicht zu befahren.
Das Baugebiet befindet sich zwischen Dänemark und Schweden.
Zurzeit sieht Vattenfall davon ab Verstöße zu ahnden und versucht die Segler bezüglich des Baufeldes aufzuklären. Die Baufirma weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist das Baugebiet zu befahren. Bitte umfahren Sie das Gebiet in ausreichendem Abstand und folgen Sie gegebenenfalls den Anweisungen des Verkehrssicherungsschiffes. Die Positionen der Kardinaltonnen, die das Gebiet begrenzen:
Kroatien: Artenführer für die Adria
Die Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) hat jetzt eine neue Broschüre herausgebracht, die auf der Webseite der DSM als PDF zum Herunterladen zur Verfügung steht. Sie soll In Kürze auch als gedruckte Version im handlichen DIN-A5-Format verfügbar sein.
In der Broschüre „Bedrohte Artenvielfalt in der Adria“ stellt die DSM insgesamt 32 Meerestiere von Groß bis Klein vor: von Meeressäugern und Haien über Schildkröten und Thunfische bis hin zu Seepferdchen. Fast alle haben eines gemeinsam: Sie sind gefährdet oder wurden regional oder gar global an den Rand der Ausrottung getrieben.
Neben kurzen Steckbriefen und Wissenswertem zu den Arten gibt es Informationen über Sichtungen und Gefahren für die Tiere sowie Leitlinien zum korrekten Verhalten bei Begegnungen mit Meeressäugern. Dazu findet man Tipps, wie jeder etwas zum Schutz der Adria – und der Meere überhaupt – beitragen kann.
Der Link zum Herunterladen der Broschüre: www.stiftung-meeresschutz.org/dsm/presse/bedrohte-artenvielfalt-in-der-adria
Plastik in der Tiefsee
Plastik in der Tiefsee
nach einem Vierteljahrhundert noch wie neu
Auch in den abgelegensten Regionen der Ozeane lassen sich heute Plastikteile nachweisen. Doch wie lange sie dort schon liegen, ist meist nicht feststellbar. Forscher aus Kiel haben jetzt bei Funden in circa 4.000 m Tiefe entdeckt, dass dort praktisch keine Zersetzung stattfindet.
Ein Team unter Leitung des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel hat jetzt erstmals Kunststoffteile untersucht, die nachweislich 20 Jahre und länger in der Tiefsee verbracht haben. Dabei konnten sie keine Spuren von Fragmentierung feststellen. Ein natürlicher Abbau, wie bei organischen Stoffen, findet nach ihren Erkenntnissen nicht statt. Wie lange Produkte in der Umwelt verbleiben, kann nur geschätzt werden.
Besonders schwierig ist dies in der Tiefsee. Forscherinnen und Forscher des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel, des Max-Planck-Instituts für Marine Mikrobiologie in Bremen sowie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel konnten während einer Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff „Sonne“ im Jahr 2015 allerdings mehrere Müllteile vom mehr als 4.000 m tiefen Boden des Ostpazifiks bergen, deren Alter sich recht genau feststellen ließ.
Eigentlich war das Team 2015 für ein anderes Langzeitexperiment im sogenannten DISCOL-Gebiet 440 Seemeilen (815 km) vor der Küste Perus im Einsatz. Dort hatten deutsche Wissenschaftler 1989 ein Stück Meeresboden umgepflügt, um die Auswirkungen eines potenziellen Abbaus von Manganknollen verstehen zu können. 1992, 1996 und eben 2015 besuchten sie die Stelle erneut, um die Regeneration des Tiefseeökosystems zu untersuchen.
Quasi nebenbei barg der ferngesteuerte Tiefseeroboter im Jahr 2015 auch einige Müllteile vom Meeresboden. Darunter war eine Plastiktüte mit einer Cola-Dose, die zu einer Sonderedition anlässlich des Davis-Cups 1988 gehörte. „Die Dose aus Aluminium alleine wäre in der Tiefsee längst korrodiert. Aber sie war so dicht im Inneren der Plastikmülltüte eingewickelt, dass sie sich erhalten hat. Das zeigt auch, dass die Mülltüte das gleiche Alter haben muss“, sagt Dr. Matthias Haeckel vom GEOMAR.
Bei einem zweiten geborgenen Objekt handelte es sich um eine Quark-Packung eines deutschen Herstellers. „Da das DISCOL-Gebiet nicht in der Nähe wichtiger Schifffahrtsrouten liegt, ließen sich die Plastiktüte und die Quarkverpackung den ersten DISCOL-Expeditionen 1989 und 1992 oder 1996 zuordnen“, sagt Dr. Haeckel. Immerhin bot sich so die extrem seltene Gelegenheit, datierbare Kunststoffteile aus der Tiefsee zuhause in Laboren genau zu untersuchen. „Dabei zeigte sich, dass weder die Tüte noch die Quarkpackung Zeichen von Fragmentierung oder sogar Abbau in ihre Bestandteile aufwiesen“, sagt der Biochemiker Dr. Stefan Krause vom GEOMAR, Hauptautor der aktuellen Studie. Er leitete die Analysen an Land.
Originalarbeit: Krause, S., M. Molari, E.V. Gorb, S.N. Gorb, E. Kossel, M. Haeckel (2020): Persistence of plastic debris and its colonization by bacterial communities after two decades on the abyssal seafloor. Scientific Reports, www.nature.com/articles/s41598-020-66361-7
Griechenland: Einreise nur mit QR-Code
Einreise nur mit QR-Code
Jetzt auch auf Deutsch
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. Damit einhergehend gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht, die nun auch auf Deutsch zur Verfügung steht.
Das Online-Formular für die Anmeldung findet man unter diesem Link: https://travel.gov.gr ↗. Dort auf „Deutsch“ umstellen. Darüber berichtet auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Homepage www.auswaertiges-amt.de ↗, Suchbegriff „Griechenland“. Dort heißt es unter anderem:
„Seit dem 1. Juli 2020 müssen Reisende spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei der Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500 EUR möglich. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.“
Piraterie-Workshop für Langfahrtsegler
Nachdem durch die weltweite Corona Situation der für den September 2020 terminierte Segler-Workshop abgesagt wurde, plant das Piraterie-Präventionszentrum der Bundespolizei See in Neustadt in Holstein für den 13./14.03.2021 sowie für den 27./28.03.2021 die Durchführung von zwei Segler-Workshops.
Seit 2015 verzeichnet das Piraterie-Präventionszentrum eine stetig steigende Resonanz für diesen Workshop. Neben der Bedrohung von Handelsschiffen durch Piraterie werden auch immer wieder Segler zum Ziel krimineller Übergriffe. Unter dem Motto “Sicher ankommen” befassen wir uns mit der maritimen Kriminalität auf See im Bereich der Sportschifffahrt.
Ziel soll es sein, Langfahrtseglern oder Charterseglern Verhaltensregeln zur Gefahrenabwehr in gefährdeten Seegebieten zu vermitteln sowie Hinweise für die Erstellung von Gefahrenplänen und Tipps für die Anwendung technischer Präventionsmaßnahmen zu geben. Darüber hinaus werden auch individuelle Risikobewertungen erstellt.
Die Workshops beginnen jeweils am Samstag um 13:00 Uhr und enden am Sonntag gegen Mittag.
Der Workshop selbst ist als kriminalpräventive Maßnahme der deutschen Polizei kostenfrei.
Interessenten können sich per Mail
[email protected]
oder auch telefonisch 04561/4071-555 anmelden.
Ausschreibung Fahrtenwettbewerb 2020
Seit fast 100 Jahren zeichnet die DSV Kreuzer-Abteilung jedes Jahr besonders gelungene Törns bzw. Fahrten aus. Wichtigstes Kriterium: Die Törns sollen nachahmenswert und vorbildlich sein, Leuchttürme im seglerischen Lebenslauf.
In diesem Jahr möchten wir insbesondere dazu ermutigen, Reisen einzureichen, die im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten durch die Coronapandemie durchführbar sind. Dies bedeutet, dass unter Umständen nicht die üblichen Reviere genutzt werden können. Wichtig ist, dass die Teilnehmer keine gesundheitlichen Risiken bezüglich des Corona-Virus eingehen.
Mittlerweile sind viele Reviere wieder befahrbar und wir haben uns entschlossen den Fahrtenwettbewerb 2020 auszuschreiben und sind gespannt auf Ihre Einsendungen.
Alle Informationen zu der Ausschreibung und der Anmeldung finden Sie in hier.
Wir wünschen Ihnen:
Fair winds and following seas!
Termine: 15.08.2020 Fahrtenseglertag der DSV Kreuzer-Abteilung und CKA Safety-Day
Am 15.08.2020 finden der Fahrtenseglertag der DSV Kreuzer-Abteilung in den Räumlichkeiten des Deutschen Segler-Verbands in Schilksee statt.
Informationen und Hinweise zum Fahrtenseglertag der DSV Kreuzer-Abteilung finden Sie unter: Fahrtenseglertag 2020
Gleichzeitig veranstaltet der Club der Kreuzer-Abteilung am 15.08. 2020 den Safety Day im Olympiahafen Schilksee.
Von 10 bis 18 Uhr informiert der Service-Club für Wassersportler in Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen in Workshops und Vorträgen über das richtige Verhalten bei Notsituationen auf dem Wasser und Sicherheitsmaßnahmen an Bord.
Weitere Informationen finden Sie unter: CKA Safety Day 2020: Mit Sicherheit eine gute Aktion↗
Ostsee: Sperrung der Schlei
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck hat am 24.06.2020 bekanntgegeben, dass die Schlei bei Km 36,95 für zwei Tage gesperrt wird.
Grund sind Arbeiten an den Hochspannungsleitungen die östlich der Brücke von Lindaunis über die Schlei führen, Höhe Tonnenpaar 51 und 48.
Bekanntmachung für Seefahrer 133/20↗ löst damit die Bekanntmachung für Seefahrer 132/20 ab.
Sperrzeiten:
am 14.07. in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:30 Uhr
am 15.07. in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
am 16.07. in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14:30 als Reserve
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.