Öffnung Sportboothäfen in Schleswig-Holstein

Ab 4. Mai 2020 öffnen die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein.

Die Eigner von Sportbooten sind jetzt berechtigt, ihre Boote saisonklar zu machen, ins Wasser einzukranen und in den Gewässern Schleswig–Holsteins zu segeln. Das kann mit Haushaltsangehörigen/Familienangehörigen oder einer weiteren fremden Person geschehen.

Auch die Einreise nach Schleswig-Holstein kann nunmehr zur Ausübung kontaktarmer Sportarten gestattet werden, auch wenn weiterhin grundsätzlich keine touristischen Reisen zulässig sind. Inwieweit das auch für die Inseln zutrifft, wird gegenwärtig noch geprüft.

Auch die Übernachtung an Bord ist dann wieder erlaubt, wenn sich sanitäre Einrichtungen an Bord befinden. Für die sanitären Gemeinschaftsräume an Land gelten weiterhin Beschränkungen. Toiletten können tagsüber geöffnet werden, wenn sie den geltenden Hygieneregeln entsprechen. Duschen bleiben weiterhin geschlossen.

Die Hygieneregelnund das Kontaktverbot↗ gelten weiterhin.

Kran– und Slipaktionen in Wassersportvereinen werden weiterhin nicht in der bisherigen Form möglich sein. Die Vereine erarbeiten hierzu Konzepte, die eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Kontaktvermeidungs-, Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

In seiner Begründung folgt der neue Erlass in Bezug auf den Wassersport weitgehend den Empfehlungen der maßgeblichen Sportverbände.↗

Wir haben Informationen erhalten, dass die Landesregierung plant, die Bootsbesitzer den Dauercampern auf den Inseln gleichzustellen. Diese Regelung soll ab 9. Mai gelten. Damit können dann auch auswärtige Besitzer von Booten wieder auf die Inseln.

Derzeit ist noch nicht ganz klar, ob auch das Anlaufen eines anderen deutschen Hafens möglich ist. Sobald wir dazu genaue Informationen haben, werden wir diese hier ergänzen. Dänische Häfen können derzeit nicht angelaufen werden. Hier werden Änderungen der bisherigen Regeln ab 10. Mai erwartet.