Mecklenburg-Vorpommern: Beherbergungsverbot aufgehoben

Das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgehoben. Touristische Reisen sind damit auch für Einwohner aus Risikogebieten möglich.

Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:

  • erfolgt die einreise aus einem Landkreis der der vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist wird die Anreise verwehrt, wenn die Reisenden Coronasymptome aufweisen.
  • Reisende aus Risikogebieten müssen eine verbindliche Übernachtungsbuchung vorweisen.

Für Bootseigner gilt, Sie dürfen anreisen sofern Sie bis einschließlich 31. August 2020 für mindestens 6 Monate einen Vertrag mit dem Betreiber der Marina geschlossen haben. Eine Begleitung durch die Kernfamilie ist zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern

https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus

aktuellen Verordnung des Landes MV