Kroatien: Die Regeln für Signalpistolen

Während in Deutschland ein ausgeklügeltes Regelwerk rund um Signalwaffen am Bord existiert, geht man in Kroatien mit Signalpistolen liberal um. Das zuständige Ministerium in Zagreb erklärt auf Anfrage der Kreuzer-Abteilung die Details.

  1. Für die Benutzung von Signalpistolen in kroatischen Hoheitsgewässern gibt es keine spezifische Verordnung. Eine Signalpistole ist folglich an Bord einer Yacht auch nicht speziell zu verwahren.
  2. Signalpistolen mit den passenden Raketen werden als Teil der Sicherheitsausrüstung eines Bootes betrachtet, die man an Bord mitführen darf.
  3. Wird die Signalpistole beim Überschreiten der Staatsgrenze mitgeführt, so ist diese anzumelden. Bei der Einreise nach Kroatien mit Signalpistole, aber ohne Schiff, muss für die mitgeführte Wassersportausrüstung – und damit auch für die Signalpistole nebst Munition – beim Zoll ein Nachweis über den Besitz eines Wasserfahrzeugs in Kroatien vorgelegt werden, um von den üblichen Einfuhrabgaben befreit werden zu können. Das geschieht über die Schiffsdokumente und den Liegeplatzvertrag mit einer Marina.
  4. Für die Benutzung der Raketen, die mit einer Signalpistole verschossen werden können, gelten auf Schiffen die Bestimmungen der SOLAS-Konvention, wonach nach Ablauf von Fristen die Raketen der Hafenbehörde oder der Polizei zur Entsorgung übergeben werden müssen.
    Auf Booten und Yachten sind die Eigner verpflichtet, nach eigener Bewertung den Zustand der Raketen einzuschätzen und entsprechend zu verfahren.

Folgende Broschüre der Polizei Hamburg informiert über die Gesetze und Vorschriften rund um Signalwaffen an Bord:
Zur Broschüre „Wir informieren: Signalmittel an Bord“

Autor: Martin Muth