Kroatien: Der Grenzwechsel in der oberen Adria

Ein- und Ausklarieren zwischen Italien, Slowenien und Kroatien – die Fakten dazu sind bekannt und veröffentlicht. In der Praxis gibt es auch nicht zu häufige Abweichungen von den Regeln. Ausführliche Erfahrungen aus diesem Jahr hat ein Mitglied der Kreuzer-Abteilung zusammengefasst. Lesenswert.

Der Schweizer Thomas Husemann war 2019 ausführlich unterwegs mit seiner Motoryacht „Dionissima“. Er hat seine Einreiseformalitäten und die damit verbundenen Erlebnisse akribisch dokumentiert. Hier sein Bericht zu den diesjährigen (und vergangenen) Erfahrung/en:

„Wir haben keine Praxisänderung bei der Grenzpolizei oder den Hafenämtern festgestellt. Wir können auch nicht bestätigen, dass es eine unterschiedliche Praxis zwischen den einzelnen Hafenämtern gibt. Nach unserer Erfahrung und Einschätzung werden die kroatischen Regeln überall durchgängig und formal korrekt angewendet.

Da Kroatien nicht zum Schengen-Raum (bezeichnet ein Gebiet, in dem sich 26 verschiedene europäische Nationen mit anderen Mitgliedsstaaten bzw. Nicht-Mitgliedsstaaten auf die Abschaffung der Binnengrenzen sowie auf den freien und unbeschränkten Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital einigten, d. Red.) gehört, muss man beim Einlaufen in die Hoheitsgewässer immer auf dem kürzesten Weg den nächstgelegenen Hafen mit einer Grenzpolizeistation und einem Hafenamt (Port of Entry) ansteuern.

Gemäss verschiedenen Berichten und unserer Einschätzung sind die Kroaten recht effizient und effektiv bei der Überwachung ihrer Aussengrenzen. Das gilt insbesondere auch für die Adriaküste (ganz im Gegensatz zu unseren Erfahrungen auf der italienischen Seite). Werden beim Ein- oder Auslaufen nicht der direkte Weg von der Seegrenze genommen, so riskiert man eine Buße von mehreren hundert Euro.

Beim Einlaufen muss man zunächst immer an der sog. Zollpier anlegen. In der Regel ist diese zentral im Hafen gelegen oder in der Nähe der Hafeneinfahrt und durch ein Häuschen mit einer kroatischen Flagge erkennbar. Dort geht man zuerst zur Grenzpolizei, wo eine Crewliste auszufüllen ist und die Identitätskarten oder Pässe vorzulegen sind. Die Identitätskarten werden gescannt, und die bereits bestehenden Eintragungen über die Yacht werden online abgefragt und ergänzt.

Die Crewliste besteht aus einem vierfachen Formular. Jedes davon wird abgestempelt, eines davon verbleibt bei der Grenzpolizei, die anderen werden zurückgegeben und werden für das weitere Prozedere benötigt.

Die Grenzpolizeistationen sind während des Sommerhalbjahres in der Regel rund um die Uhr geöffnet. Allerdings ist es uns schon passiert, dass wir für das Prozedere auf einen Grenzpolizisten etwa 15 Minuten warten mussten, weil dieser nach einer Nachtwache gerade bei seiner Frühstückspause in einem nahegelegenen Café verweilte.

Nach dem Prozedere bei der Grenzpolizei geht man zu einem nahegelegenen Büro des Hafenamtes. Die Hafenämter haben offizielle Öffnungszeiten, die je nach Saison unterschiedlich sein können. Bei uns war es dieses Jahr so, dass die Bürozeiten des Hafenamtes in Porec von 8:00 bis 15:00 Uhr dauerten. Wir kamen erst um 17:00 an. Die Grenzpolizei erlaube uns jedoch, unsere Yacht für die erste Nacht in die nahe gelegene Marina zu verlegen, und die weiteren Formalitäten am nächsten Morgen zu erledigen.

Dem Hafenamt müssen (unverändert) folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Kopien der von der Grenzpolizei zuvor abgestempelten Crewliste
  • das Originaldokument der Schiffsregistrierung bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie davon (in unserem Fall ein vom Schiffsregister beglaubigter Auszug aus dem Schiffregister, das Originalregisterzertifikat wird bei uns nicht an Board aufbewahrt)
  • eine aktuelle Versicherungspolice sowie der Hochsee-/Küstenausweis für den Skipper

Das Hafenamt überprüft die Eintragungen im Onlinesystem und erhebt die Gebühren wie die Navigationsgebühr (jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres aufgrund der Motorenleistung) und die Kurtaxe (jeweils für eine bestimmte Periode, aufgrund der Bootslänge), in unserem Fall waren dies für 30 Tage für unsere Nimbus 42 2.850 Kuna (EUR 390.-).

In Porec können diese Gebühren nur in bar und nur in Kuna bezahlt werden. In anderen Hafenämtern ist dies teilweise auch in EUR möglich. Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Es wird einem aber die Zeit für den Geldwechsel in einer Wechselstube oder dem Bezug an einem Bankomaten gegeben.

Die Belege für die Bezahlung der Gebühren müssen an Bord aufbewahrt werden. Sie sind i. d. R. in den Marinas vorzulegen bzw. werden dort bis zur Bezahlung der Marinagebühr einbehalten.

Das Hafenamt behält eine der abgestempelten Crewlisten, die zwei verbleibenden Kopien der Crewliste werden für das Ausklarieren benötigt.

Es gibt Berichte oder vermutlich eher Gerüchte, dass die Kroaten auch eine Kontrolle über das ordentliche Ausklarieren aus dem Schengen-Raum vornehmen und dass bei einem nicht ordentlichen Ausklarieren beispielsweise aus Italien oder Slowenien auch schon Bussen von mehreren hundert Euro erhoben wurde.

Wir haben bereits die verschiedenen Varianten des Ausklarierens (Italien und Slowenien) ausprobiert. Italien ist eine Zumutung, die nicht funktioniert und die nach unserer Beobachtung und Einschätzung insbesondere durch die Italiener einfach ignoriert wird.

Das Ein- oder Ausklarieren über Piran in Slowenien funktioniert dagegen problemlos. Man bekommt aber trotz Nachfrage keinen Beleg dafür. Nach unseren Erkundungen gibt es i. d. R. auch keine elektronische Übermittelung solcher Daten zwischen den Behörden nach Kroatien, so dass Kroatien gar nicht in der Lage ist (und i. d. R. auch kein Interesse daran hat) das ordentliche Ausklarieren zu überprüfen.“

Kroatien-Experte Karl-Heinz Beständig ergänzt:

„Aus Italien oder Slowenien kommend, ist in Kroatien zwingend einzuklarieren. Die Originaldokumente müssen an Bord sein. Kopien der Bootspapiere, auch wenn diese amtlich beglaubigt sind, werden nicht anerkannt. Gerade bei ausländischen Charteryachten schauen die Behörden besonders genau hin, nicht nur in Umag.“

Autor: Martin Muth