Dänemark: Einreisen mit dem Boot wieder möglich

Artikel aktualisiert am 10. Juni 2020

Anfang Juni bestätigt die dänische Botschaft in Berlin, sowie die dänische Grenzpolizei mündlich nach Rückfrage durch die DSV Kreuzer-Abteilung, dass ab 15. Juni eine touristisch motivierte Einreise für Deutsche, Isländer und Norweger wieder möglich ist.

Diese Information wurde jetzt schriftlich bestätigt und ist hier↗ zu finden.

Voraussetzung ist aber weiterhin, dass eine Buchungsbestätigung für mindestens 6 Nächte vorgelegt werden kann. Diese Regelung gilt analog zu Campingplätzen und Ferienwohnungen. Sportschiffer müssen die 6 Nächte jedoch nicht an einem Ort verbringen. Es können also in verschiedenen Häfen Reservierungen vorgenommen werden. Ausgenommen ist davon die Region Kopenhagen.

Nach Informationen der Zeitschrift „Yacht“↗ bietet der Yachthafen Dyvig Bro jetzt eine Lösung bei der Vorausbuchung von Liegeplätzen an. Bereits jetzt ist eine Buchung über www.havneguide.dk↗ möglich, zumindest in den größeren Yachthäfen. Eventuell muss die Buchung auf Dänisch oder Englisch gemacht werden.

Trotzdem bleiben noch viele Fragen offen. Die Kreuzer Abteilung bemüht sich in Zusammenarbeit mit Dänischen Verbänden weiter intensiv um eine Klärung. Klar scheint aber schon jetzt, der Aufenthalt darf länger dauern. Im Anschluss an die 6 vorausgebuchten Tage kann man dann – wie gewohnt – einen Hafen anlaufen und vor Ort den Liegeplatz buchen. Nicht möglich ist eine Einreise von Schweden kommend. Aus Schweden Einreisende müssen sich anschließend in eine 14tägige Quarantäne begeben.

Kann man nun mit einem festen Liegeplatzvertrag zu seinem Schiff nach Dänemark einreisen? Diese Frage bleibt weiterhin spannend. Da die Regeln lediglich analog zu Ferienhäusern und Campingplätzen gehandhabt werden und Besitzer von Ferienhäusern einreisen dürfen, sollte es möglich sein mit einem Liegeplatzvertrag einzureisen. Ein Mitglied hat heute von der Grenzpolizei folgende Antwort erhalten: „Der Vertrag (bzw eine Kopie) für den Liegeplatz sowie eine Bestätigung des Hafenmeisters über die ganzjährige Nutzung und der Personalausweis sollten „die Grenze öffnen“. Die sechs Übernachtungen sind dann auch nicht mehr notwendig.“ Das letzte Wort darüber haben jedoch die Beamten an der Grenze.