Merkblatt über die Verpflichtungen der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher

1302 - Der Zoll informiert - Info der Generalzolldirektion ↗

1305 - Der Grenzerlaubnisantrag ↗

1306 - Zoll - Antrag auf Befreiung eines Wassersportfahrzeugs von der Beförderungspflicht ↗

1308 - Europäischer Feuerwaffenpass

1309 - Tierärztliche Bestimmungen in Europa

1500 - Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen ↗

2190 - Schiffspapiere – was muss, was sollte sein?


Zum Internationalen Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS)↗

Hintergrundinformationen zum IBS

Gültigkeit:

Der in Deutschland ausgestellte Internationale Bootsschein (IBS) ist ein staatlich anerkanntes Bootsdokument. Als Grenzdokument ist er zwei Jahre gültig.
Er wird ungültig, wenn sich eingetragene Daten ändern.
Der mit dem IBS ausgestellte Messbrief ist gültig, so lange die eingetragenen Daten stimmen.
Dasselbe gilt für den IBS als Kennzeichenausweis.

Der Internationale Bootsschein das Dokument

…für Ihre Reise ins Ausland
Behörden, gerade auch im Ausland (Hafenbehörden, Zoll, etc.) verlangen häufig ein Bootsdokument, in dem glaubhaft bestätigt wird, dass Sie Eigentümer Ihres Bootes sind.

Hierfür wurde der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge auf der Grundlage der UNO-Resolution Nr. 13 rev. entwickelt.
Diese wurde durch Deutschland ratifiziert.

…Er wird weltweit anerkannt
Der Internationale Bootsschein wird u. a. vom Deutschen Segler-Verband ausgestellt. Deutsche Bootseigner und ausländische Staatsangehörige mit festem Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes können ihn erhalten.

…und für Ihre Sicherheit
Der Internationale Bootsschein enthält die wichtigsten Daten- Ihres Bootes wie Bau-, Motor-, Segel-, Zubehördaten, Funkgerätenummer und wichtige Identitätsmerkmale. Alle diese Angaben werden registriert. Der Internationale Bootsschein kann so eine wichtige Hilfe bei einem Diebstahl oder Verlust Ihres Bootes sein.

…..mit Messbrief für Ihr Regatta-Boot
Sie erhalten mit Ihrem Internationalen Bootsschein auch den DSV-Messbrief für Ihr Regatta-Boot.
Hierfür lassen Sie die Messdaten im Antrag von Ihrem DSV-anerkannten Vermesser bestätigen, oder reichen Ihr im Ausland ausgestelltes Vermessungsblatt zusammen mit dem Antrag ein.

…als Kennzeichen-Ausweis
Auf Binnenschiffahrtsstraßen müssen Kleinfahrzeuge ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen (mindestens 10 cm hohe Nummern/Buchstaben entweder an beiden Seiten des Bugs oder am Heck).

Die Nummer Ihres Internationalen Bootsscheins ist zugleich Ihr amtlich anerkanntes Kennzeichen, das Sie an Ihrem Boot anbringen können. Die beim DSV eingetragenen Boote führen hinter der Nummer den Kennbuchstaben „S”.
Ihr Internationaler Bootsschein gilt dabei als Kennzeichen-Ausweis. Führen Sie ihn an Bord mit!

Kennzeichnungspflichtig sind auf den Binnenwasserstraßen des Bundes:

– motorisierte Kleinfahrzeuge über 2,21 kW (3 PS)
– segelkraftbetriebene Fahrzeuge über 5,50 m Rumpflänge

Mitglieder von Verbandsvereinen erhalten dieses wichtige Bootsdokument mit einem Nachlass von 20% auf die Ausstellungsgebühr.

Zum Internationalen Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS)↗

Standerschein des DSV als Vorlage für DSV-Vereine und ihre Mitglieder ↗